Heilbronn: Wir sind alle §129a/b – Schluss mit der Repression!

In Heilbronn ist gegen die zunehmende Kriminalisierung von kurdischen Aktivist:innen nach 129a/b StGB protestiert worden. Hintergrund der jüngsten Razzien sind Trauerveranstaltungen für Angehörige von Gefallenen.

In Heilbronn hat am Samstagabend eine Demonstration gegen die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland stattgefunden. Unter dem Motto „Wir sind alle §129a/b – Schluss mit der Repression!“ protestierten zahlreiche Menschen gegen die Durchsuchung des Kurdischen Gesellschaftszentrums Heilbronn und mehrerer Privatwohnungen. Bei den Razzien am Donnerstag wurde die Tür des kurdischen Vereins aufgebrochen. Zwei Aktivist:innen wurden in ihren Wohnungen festgenommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Zudem wurden zahlreiche private Gegenstände, Telefone und Computer beschlagnahmt. Im Kurdischen Gesellschaftszentrum wurden Bilder von Gefallenen des Befreiungskampfes konfisziert. Wie Betroffene berichteten, wurde ihnen von der Polizei mit Abschiebung gedroht, als sie während der Durchsuchung in den Verein kamen. Begründet wurde die Maßnahme mit stattgefundenen Gedenkveranstaltungen.


Die Demonstration führte von der Theresienwiese zur Redaktion der Heilbronner Stimme. Auf Transparenten wurde auf die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden hingewiesen und ein Ende der Repression gefordert. In Redebeiträgen wurde die Berichterstattung in der Heilbronner Stimme kritisiert und zur Solidarität aufgerufen. „Es kann nicht sein, dass hier mehrere Tausend Kurdinnen und Kurden leben und tagtäglich kriminalisiert und rassistisch angegriffen werden“, sagte eine Rednerin, deren Wohnung durchsucht wurde. „Wir haben in unserem Verein zusammen mit Angehörigen von im Krieg in Kurdistan Gefallenen Trauerzeremonien stattfinden lassen, und das ist nicht kriminell“, erklärte die Aktivistin. Diese Veranstaltungen seien legitim und bei den Gefallenen handele es sich um Kämpferinnen und Kämpfer, die vom türkischen Staat mit chemischen Waffen getötet worden seien. „Es ist nicht kriminell, wenn wir unsere Türen Menschen öffnen, die ihre Kinder in diesem schmutzigen Krieg verloren haben“, sagte die Rednerin und wies darauf hin, dass die Türkei Kriegsverbrechen begeht und von Deutschland tatkräftig unterstützt wird.

Zunehmende Verfolgung nach 129a/b

In Deutschland befinden sich aktuell zwölf Kurden wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungs- oder Strafhaft. Zunehmend betroffen von der strafrechtlichen Verfolgung nach §§129a/b StGB sind auch Aktivist:innen, die nicht als „Parteikader“ eingestuft werden. Das zeigen die Durchsuchungen von Wohnungen und kurdischen Gesellschaftszentren und vermehrten Ermittlungsverfahren, die früher „nur“ als Verstöße gegen das Vereinsgesetz verfolgt worden wären. Das betrifft unter anderem das Sammeln von Spenden oder die aktuelle bzw. vergangene Vorstandstätigkeit in einem kurdischen Verein.

Darüber hinaus setzt Deutschland bei der Bekämpfung der kurdischen Bewegung auf die Anwerbung von Spitzeln, aufenthaltsrechtliche Sanktionen und Einschüchterung. Seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Kurd:innen werden Pass und Aufenthaltstitel entzogen, in einigen Fällen wird mit Kindesentzug gedroht.