Gericht: IS-Anhängerin Begum zu Recht britische Staatsbürgerschaft entzogen

Shamima Begum ging mit 15 nach Raqqa, um im IS-Kalifat zu leben. Sie heiratete einen niederländischen IS-Dschihadisten und bekam mehrere Kinder. Großbritannien entzog ihr deshalb die Staatsbürgerschaft – zu Recht, wie nun ein Berufungsgericht entschied.

Eine ehemalige Anhängerin der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) hat ein Berufungsverfahren wegen des Entzugs ihrer britischen Staatsbürgerschaft verloren. Das Berufungsgericht in London entschied am Freitag, dass die zuständige Berufungskommission des Innenministeriums den Antrag der heute 24 Jahre alten Shamima Begum zu Recht abgelehnt habe.

Die in Großbritannien geborene Begum war 2015 im Alter von 15 Jahren mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Raqqa gereist, damalige „Hauptstadt” des selbsternannten IS-Kalifats. Dort hatte sie einen niederländischen Dschihadisten geheiratet, mit dem sie drei Kinder bekam, die sie aber verlor. Das Paar wurden Anfang 2019 von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) gefangen genommen. Der Mann sitzt seitdem in einem Gefängnis nahe Hesekê, Begum wird im Auffang- und Internierungslager Hol festgehalten.

Kurz nach Bekanntwerden ihrer Festnahme gab Begum der BBC ein Interview, in dem sie erklärte, den Anschlag von Manchester von 2017 mit 23 Toten – darunter der Selbstmordattentäter – und die Versklavung ezidischer Frauen durch den IS zu unterstützen. Kurz danach widerrief das britische Innenministerium ihre Staatsbürgerschaft mit Verweis auf die nationale Sicherheit.

Nationale Sicherheit als „Schlüsselpunkt“

Mehrere Klagen Begums dagegen wurden abgewiesen. In dem neuen Urteil betonte Richterin Sue Carr: „Frau Begum mag durchaus von anderen beeinflusst und manipuliert worden sein, aber sie hat eine kalkulierte Entscheidung getroffen, nach Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen.“ Deshalb sei das Gericht zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es nicht rechtswidrig gewesen sei, ihr die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es wird erwartet, dass Begum gegen das Urteil vorgehen wird.

Begums Anwältin Samantha Knights hatte geltend gemacht, die britische Regierung habe ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber einem mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel vernachlässigt. Anwalt James Eadie betonte hingegen für das Innenministerium, der „Schlüsselpunkt“ des Falles sei die nationale Sicherheit.