G20-Prozess zum „Elbchaussee-Komplex“
Heute begann in Hamburg der Prozess gegen fünf Aktivisten wegen vermeintlicher Ausschreitungen auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels im vergangenen Jahr.
Heute begann in Hamburg der Prozess gegen fünf Aktivisten wegen vermeintlicher Ausschreitungen auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels im vergangenen Jahr.
In Hamburg hat heute der Prozess gegen fünf Aktivisten aus Frankfurt, Offenbach und Frankreich begonnen. Die drei Erwachsenen und zwei Jugendlichen sind angeklagt, bei Ausschreitungen auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels im vergangenen Jahr in Hamburg „dabei gewesen“ zu sein.
Zum Prozess angereist war ein ganzer Bus mit Angehörigen und solidarischen Menschen aus Frankfurt. Das Bündnis „United we stand“ hatte einen Stand vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz aufgebaut, an dem es heiße Getränke und Musik gab. In Redebeiträgen wurde über die Hintergründe der Gerichtsverhandlung informiert. Im benachbarten „Libertären Zentrum" (LiZ) gab es den Tag über Frühstück und einen Raum zum Aufwärmen.
Gefüllter Gerichtssaal
Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, viele Besucher mussten draußen bleiben, eine Schulklasse konnte sich das Geschehen anschauen. Unter Jubel betraten die Angeklagten den Saal.
Nach der Personalienfeststellung wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft die zweiten Verteidiger entpflichtet, so dass jeder Angeklagter nur noch einen Pflichtverteidiger zur Verfügung hat. Das Solidaritätsbündnis kündigte an, darüber zu beraten, ob Mittel für zweite Verteidiger zur Verfügung gestellt werden können.
Nach der Verlesung der Anklageschriften bekam die Verteidigung das Wort. Es wurde festgestellt, dass die Anwesenheit in einer Menschenmenge bei der Begehung einer Straftat nicht strafbar ist und diese ohnehin nur auf Indizien gestützt sei. Das Verfahren diene der Verschleierung des politischen Versagens bei der Organisation des G20-Gipfels und solle die Öffentlichkeit beruhigen.
Weiterhin kritisiert die Verteidigung die unterbleibende Haftverschonung für die Angeklagten Halil und Can. Den beiden war vor drei Wochen von der Richterin eine Haftverschonung zugestanden worden. Daraufhin wurden sie auf freien Fuß gesetzt und mussten nach stattgegebenem Einspruch der Staatsanwaltschaft nach zwei Stunden in die Haft zurückkehren. Die Inhaftierung wird mit Fluchtgefahr begründet, was durch die freiwillig erfolgte Rückkehr in die Haftanstalt hinreichend widerlegt sein sollte.
Die Verteidigung ging außerdem auf die Überschreitung von Kompetenzen der „Soko Schwarzer Block" mit ihren 180 Beamten bei den Ermittlungen ein.
Verhandlungstermine und Solidarität
Die Verhandlung endete mittags. Unter Beifall und mit erhobenen Fäusten verließen die Angeklagten den Saal. Die nächsten Termine sind am 8. und 10. Januar 2019.
Am kommenden Samstag findet ab 12 Uhr eine Kundgebung vor dem Untersuchungsgefängnis Holstenglacis statt. Mit Redebeiträgen und Musik soll den Gefangenen „Solidarität durch die Mauern“ geschickt werden. Neben drei der NoG20-Aktivisten aus dem Elbchaussee-Verfahren ist in der Hamburger Untersuchungshaftanstalt auch der kurdische politische Gefangene Mahmut Kaya, dessen Prozess in der vergangenen Woche begonnen hat. Sein Verfahren wegen Mitgliedschaft in der PKK wird am 20. Dezember fortgesetzt.