Fünf Jahre Haft für Ali Özel gefordert

Der kurdische Aktivist und Familienvater Ali Özel soll ein weiteres Mal für sein beharrliches politisches Engagement verurteilt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft am OLG Frankfurt/M. fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe.

PKK-Prozess in Frankfurt

Im Prozess gegen Ali Özel nach §129a/b vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag fünf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Für das Plädoyer der Verteidigung und das Schlusswort des Angeklagten hat der Senat einen zusätzlichen Termin am Dienstag, 19. März, ab 9:30 Uhr festgesetzt. Die Urteilsverkündung erfolgt am Freitag, dem 22. März.

Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, begründet die Generalstaatsanwaltschaft das hohe Strafmaß von fünf Jahren insbesondere mit früheren Verfahren, zuletzt von 2016, wo Ali Özel vor dem OLG Stuttgart nach §129 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Der Prozess gegen Ali Özel läuft seit dem 24. April 2023. Die Anklage wirft dem Kurden vor, unter dem Aliasnamen „Dijwar“ von Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme als mutmaßliches Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für verschiedene Gebiete in Deutschland personell, finanziell und organisatorisch verantwortlich gewesen zu sein. So habe er Versammlungen durchgeführt, Arbeiten koordiniert, Menschen zur Teilnahme von Veranstaltungen mobilisiert und Spendenkampagnen organisiert. Einer individuellen Straftat wird Ali Özel nicht beschuldigt.

129b-Verfahren politisch motiviert

Die Ermächtigung zur Strafverfolgung pauschal gegen Funktionsträger:innen der PKK und somit gegen Ali Özel hat das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt am 6. September 2011 erteilt (§ 129b Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 StGB). Dass nicht ein Gericht, sondern die Exekutive - einmalig im deutschen Strafrecht - eine derart gewichtige Entscheidung trifft, macht den politischen Charakter dieser sogenannten Terrorismus-Verfahren nach §129b deutlich.

Kontinuität der Kriminalisierung

Seit Ali Özel die Türkei 1994 verlassen musste und in Deutschland politisches Asyl beantragte, hat er sich im Exil weiterhin beharrlich für die legitimen Rechte von Kurdinnen und Kurden eingesetzt. Auch hier führte ihn sein politischer Kampf mehrmals vor Gericht. Für sein systematisch als Terrorismus kriminalisiertes Engagement soll der Vater von sechs Kindern jetzt ein weiteres Mal verurteilt werden.