Früherer IS-Geheimpolizist in Dresden verurteilt
Ein ehemaliger Geheimdienstler der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ ist in Dresden zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Ein ehemaliger Geheimdienstler der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ ist in Dresden zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Ein früherer Geheimdienstmitarbeiter der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) ist in Dresden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in der sächsischen Landeshauptstadt sprach Iyad A.-J. am Donnerstag der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den 33-jährigen Iraker. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich A.-J. 2013 dem IS angeschlossen hatte. Zunächst sei er als „Kämpfer“ an militärischen Operationen im Irak beteiligt gewesen – darunter an der Besetzung der nördlich von Tikrit gelegenen Erdölraffinerie Baidschi – bevor er von Oktober 2014 bis Juni 2017 im Sicherheitsapparat des IS als Mitarbeiter des Geheimdienstes, zuletzt im Sicherheitsbereich der Rüstungsproduktion, tätig war. IS-interne Verwaltungsdokumente belegten laut dem Gericht seine Arbeit für den Geheimdienst, der im Norden des Landes angesiedelt war.
Generalbundesanwalt hatte höhere Strafe gefordert
Der Generalbundesanwalt hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt. Die Verteidigung hielt wegen der unaufgeklärten Herkunft der Dokumente eine Verurteilung auf dieser Grundlage für unzulässig. Unabhängig davon sei im Falle einer Verurteilung allenfalls eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren angemessen.
Bei der Strafzumessung hat der Senat vor allem auf die über dreieinhalbjährige Beteiligung an der terroristischen Vereinigung, davon einen großen Teil beim Geheimdienst des IS, abgestellt. Strafmildernd wirkte sich die seit der Tat verstrichene lange Zeit aus sowie der Umstand, dass die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für eine islamistische Gesinnung des Angeklagten ergeben habe.
Geschenk vom damaligen IS-Chef
Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft wurde A.-J. für seine Arbeit monatlich entlohnt. Der Anklage zufolge erhielt er vom damaligen IS-Chef Abu Bakr al-Baghdadi (1971-2019) einmalig 2000 US-Dollar und eine Pistole der Marke Glock als Geschenk. Wann genau er nach Deutschland kam, ist unklar. Zuletzt lebte er in einer Asylbewerberunterkunft in der zwischen Dresden und Chemnitz gelegenen Bergstadt Freiberg, wo er im November vergangenen Jahres festgenommen wurde. Der Haftbefehl gegen A.-J. wurde aufrecht erhalten.
Foto: Kämpferinnen der YPJ hissen am 21. März 2019 ihre Fahne über die letzte IS-Bastion Baghuz © YPJ Info