Fall Hacı Lokman Birlik: Noch immer keine Anklage

Im Oktober 2015 schleiften türkische Sicherheitskräfte den Leichnam von Hacı Lokman Birlik an einem gepanzerten Polizeifahrzeug durch Şirnex. Drei Jahre danach liegt noch immer keine Anklage vor. Die Polizisten sind weiterhin im Dienst.

„Ich lasse meine Soldaten und Polizisten keine Kadaver transportieren“. So lautete der Kommentar eines türkischen Polizisten, der im Oktober 2015 über den Kurznachrichtendienst Twitter ein Bild des Leichnams von Hacı Lokman Birlik verbreitete. Auf dem Bild war ein gepanzertes Polizeifahrzeug zu sehen, das die Leiche des 24-jährigen Schauspielers an einem um dessen Hals gebundenen Seil über die Pflastersteine in der nordkurdischen Stadt Şirnex (Şırnak) zog. Später wurde auch ein Video von der Szene veröffentlicht (Hinweis: Das Video enthält Darstellungen von expliziter Gewalt).

Augenzeugen berichteten, dass sich Birlik, Schwager der ehemaligen HDP-Abgeordneten Leyla Birlik, zuvor am Straßenrand eine Verletzung am Fuß verbinden wollte, als er aus dem vorbeifahrenden Fahrzeug „exekutiert“ wurde. Die Polizisten hätten noch auf ihn geschossen, als er sich nicht mehr bewegte.

Auch die mittlerweile per Notstandsdekret verbotene Nachrichtenagentur Dicle Haber Ajansı (DIHA) berichtete damals, dass der Körper Birliks „zahlreiche“ Einschüsse aufwies.

Die Anwälte der Familie Birlik erstatteten Anzeige wegen Mord, Störung der Totenruhe und Amtsdelikt. Sechs Täter wurden ermittelt, ganze fünf Staatsanwälte sind in den vergangenen drei Jahren mit dem Fall „betraut“ worden.  Eine Verhandlung ist nicht abzusehen. Nach den Gerichtsferien soll die Ermittlungsakte dem neuen Oberstaatsanwalt übergeben werden, der seinen Dienst im September antreten soll.

Der ehemalige türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu behauptete nach dem Mord an Birlik, die Polizisten seien vom Dienst suspendiert worden. Tatsächlich hatte man sie nur versetzt. Mit der juristischen Aufarbeitung in der nächsten Zeit rechnet niemand, doch die Hoffnung bleibt, so die Anwälte.