Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) hat die Türkei aufgefordert, Selahattin Demirtaş aus der Haft zu entlassen und damit die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts umzusetzen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 22. Dezember entschieden, dass die Inhaftierung des HDP-Politikers politisch motiviert war und er sofort freigelassen werden muss. Die Türkei-Berichterstatter der PACE, Thomas Hammarberg und Boriss Cilevičs, erklärten heute: „Selahattin Demirtaş muss aus dem Gefängnis freigelassen werden - und seine politischen Rechte in einer demokratischen Gesellschaft ohne weitere Verzögerung wieder ausüben können."
Sie erinnerten daran, dass der ehemalige Ko-Vorsitzende der Demokratischen Partei der Völker (HDP) seit mehr als vier Jahren in Haft ist, und sagten: „Unsere Versammlung hat wiederholt betont, dass der Platz von Abgeordneten im Parlament ist, nicht im Gefängnis. Die endgültige Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die anfängliche und fortgesetzte Untersuchungshaft von Herrn Demirtaş den Spielraum für eine freie demokratische Debatte erheblich einschränkt. Es entschied einstimmig, dass das Recht von Herrn Demirtaş auf freie Wahlen verletzt wurde, und bestätigte gleichzeitig, dass seine Untersuchungshaft letztlich darauf abzielte, den Pluralismus zu ersticken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken, was einen schweren Verstoß gegen Artikel 18 der Konvention darstellt. Dieses Vorgehen muss rückgängig gemacht werden."
Boriss Cilevičs begrüßte das Urteil der Großen Kammer des EGMR mit den Worten: „Das Gericht hat dankenswerterweise den Grundsatz bestätigt, dass das Strafrecht nicht missbraucht werden darf, um Politiker an der friedlichen Ausübung ihres Mandats zu hindern, selbst wenn ihre politischen Aktivitäten die derzeit Regierenden herausfordern. Die sofortige Freilassung von Selahattin Demirtaş wäre daher ein starkes und aussagekräftiges Signal für die Bereitschaft der Türkei, sich an die Urteile des Straßburger Gerichtshofs zu halten, und ein echtes Bekenntnis zu den Grundwerten, die ihrer Mitgliedschaft im Europarat zugrunde liegen."
Cyberangriff auf die Website des Menschenrechtsgerichtshofs
Nach der Verkündung des Urteils „Selahattin Demirtas gegen die Türkei (Nr. 2)“ am 22. Dezember war die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gegenstand eines groß angelegten Cyberangriffs. Wie der EGMR mitteilt, ist die Seite vorübergehend unzugänglich gemacht worden: „Der Gerichtshof bedauert diesen schwerwiegenden Vorfall sehr. Die zuständigen Dienststellen unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um die Situation so schnell wie möglich zu beheben.“