Drei Tage Öcalans Schriften in Berlin vorgestellt

In Berlin und Potsdam wurden im Rahmen der Aktion „Bibliothek der freien Soziologie“ die Verteidigungsschriften Abdullah Öcalans vorgestellt. Vorab hatte die Berliner Polizei die Aktion mit teils absurden Beschränkungen belegt.

Vom 5. bis zum 7. März bereiste die „Bibliothek der freien Soziologie“ insgesamt neun Stationen in Potsdam und Berlin und stellte auf öffentlichen Plätzen die Verteidigungsschriften Abdullah Öcalans vor. Während der Aktionen wurden Passant*innen sowohl über die Haftbedingungen des Gründers der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als auch über dessen gesellschaftliche Vision eines demokratischen Mittleren Ostens informiert. Auch wurden interessierte Menschen dazu angehalten, an der seit Januar andauernden Briefkampagne an die UN für die Freiheit von Abdullah Öcalan teilzunehmen.

Während der dreitägigen Aktion versuchte die Berliner Polizei mit absurden Beschränkungen die Öffentlichkeitswirksamkeit der „Bibliothek der freien Soziologie“ einzuschränken. So durfte das Abbild Öcalans an manchen Stationen nicht gezeigt werden. Auch das Gesicht Öcalans auf einigen Buchcovern stellte für einige Polizist*innen ein Problem dar.

Im Auflagenbescheid wurde diese Beschränkungen unter anderem mit folgenden Worten begründet: „Sie haben für den 5., 6. und 7. März 2021 mehrere Versammlungen unter freiem Himmel mit einer erwarteten Teilnehmerzahl von 4 Personen angemeldet. Hierbei ist beabsichtigt Informationen zur Situation Abdullah Öcalans und den von Ihm verfassten Büchern zu geben. Bei diesen von Abdullah Öcalan verfassten und im Rahmen Ihrer Versammlungen thematisierten Büchern kann ein grundsätzlicher Bezug mit seiner Führungsrolle in der PKK und dem Schicksal des kurdischen Volkes nicht völlig ausgeschlossen werden.“

Die Versammlungsbehörde des Polizeipräsidenten von Berlin erachtet es laut Auflagenbescheid auch als ein Problem, dass ein Teil der Anwesenden bei der dreitägigen Aktion einen kurdischen Hintergrund haben könnten, unter denen zumindest einem Teil eine Nähe zur PKK zu unterstellen sein dürfte. „Allein diese Begründung macht deutlich, wie sehr das PKK-Verbot die demokratischen Teilhaberechte der kurdischen Gesellschaft einschränkt. Im Umkehrschluss hieße das, wenn keine Menschen mit kurdischem Hintergrund an der Aktion teilnehmen würden, wären die Beschränkungen des Auflagenbescheids hinfällig“, kommentierte ein Teilnehmer der Aktion den Auflagenbescheid.