Disziplinarstrafen gegen Imrali-Gefangene

Wie erst jetzt bekannt wurde, ist am 21. Oktober gegen Abdullah Öcalan und drei weitere Gefangene im Imrali-Gefängnis eine Disziplinarstrafe verhängt worden.

Die Gefangenen des Imrali-Gefängnisses im türkischen Marmarameer sind gegenwärtig von der Außenwelt abgekapselt. Mit willkürlichen Begründungen werden dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und seinen drei Mitgefangenen Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş das Recht auf Anwaltskonsultationen und Familienbesuchen verwehrt. Die Anwält*innen Abdullah Öcalans hatten am 2. Mai nach acht Jahren ohne Kontakt das erste Mal wieder ihren Mandanten besuchen können. Es folgten weitere Besuche am 22. Mai, dem 12. und 18. Juni und am 7. August. Seitdem bleiben die Besuchsanträge der Anwält*innen wieder unbeantwortet.

Die drei Mitgefangenen Abdullah Öcalans, Ömer Hayri Konar, Veysi Aktaş und Hamili Yıldırım, konnten seit ihrer Verlegung nach Imrali im Jahr 2015 nur zweimal ihre Familienangehörigen empfangen. Diese Besuche erfolgten am 5. Juni und am 12. August dieses Jahres.

Wie nun bekannt wurde, ist am 21. Oktober eine Disziplinarstrafe gegen Öcalan, Konar, Aktaş und Yıldırım verhängt worden. Zuvor waren die Imrali-Gefangenen bereits am 10. Juli mit einer Disziplinarstrafe belegt worden. Ibrahim Bilmez, Anwalt von Abdullah Öcalan, erklärt zu der jüngsten Strafe, dass sein Mandant dieses Vorgehen als politisches Manöver betrachte. Aus diesem Grund habe er von einem Widerspruch gegen die Strafe abgesehen. Die anderen drei Gefangenen hingegen haben Widerspruch eingelegt. Hier dauere der Verfahrensprozess derzeit noch an.

Bilmez erklärt weiter, dass die türkische Justiz die Anwält*innen nicht über die  verhängten Disziplinarstrafen gegen ihre Mandanten auf der Imrali-Gefängnisinsel informiere. Deswegen wisse er auch nicht, was als Grund für die Strafe angeführt worden ist. Zugleich macht er klar, dass die verhängten Strafen zu einer Aussetzung der Familienbesuchen führen, hiervon allerdings die Anwaltskonsultationen nicht betroffen sein dürften.