Bundesweite Postkartenaktion gegen das deutsche PKK-Verbot

Die Aktion 3. Welt Saar und der Saarländische Flüchtlingsrat haben eine bundesweite Postkartenaktion gegen das deutsche PKK-Verbot gestartet und erklären: „29 Jahre der Drangsalierung und Kriminalisierung sind genug!“

„Rational betrachtet ist das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland politisch nicht mehr haltbar“, sagt Gertrud Selzer vom Vorstand der Aktion 3. Welt Saar e.V.. „Es ignoriert nicht nur die kurdische Demokratiebewegung in der Türkei sowie die Friedensbemühungen der PKK seit 1994 für eine politische Lösung innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen, sondern auch die Tatsache, dass ohne die PKK und ihre syrischen Schwesterorganisationen YPG/YPJ weder Zehntausende von Jesiden im August 2014 im Irak gerettet, noch Kobane und andere syrische Städte vom Terror des Islamischen Staates (IS) befreit worden wären. Ohne die kurdische Bewegung wird es keine demokratische und säkulare Entwicklung in dieser Region geben.“

Deshalb starten Aktion 3. Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. zum 29. Jahrestag des Verbotes eine großangelegte Postkartenaktion, um gegen dieses undemokratische und eine ganze Gruppe von Migrant:innen ausgrenzende Verbot zu mobilisieren. Dafür werden am 24. November in der Wochenzeitung „jungle world“ 11.000 und am 26. November in der Berliner „Tageszeitung (taz)“ 50.000 Karten beigelegt. Zusätzlich wird es einen Neudruck in zweiter Auflage von rund 10.000 Karten geben, die bei den Organisationen bestellt werden können.  

„Das PKK-Verbot ist ein Straftaten-Generator, der seit 29 Jahren das Bild gefährlicher Menschen produziert“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.. „Als Betätigungsverbot schränkt es elementare politische Rechte der Kurd:innen ein und kriminalisiert Aktivitäten, die ein fester Bestandteil der demokratischen Meinungsbildung sind. So wurden vor kurzem im Saarland vier Wohnungen und das Kurdische Gesellschaftszentrum in Saarbrücken wegen angeblicher Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der PKK durchsucht. Als Begründung führt der richterliche Beschluss das Organisieren von legalen und angemeldeten Veranstaltungen sowie das Sammeln von Spendengeldern auf. Es ist ganz offensichtlich: Ohne PKK-Verbot keine Kriminalisierung, keine Hausdurchsuchungen und keine Verhaftungen.“

Appell an Bundesinnenministerin Faeser

Für Aktion 3.Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. steht fest: Das Verbot wird vor allem deswegen noch praktiziert, weil es der nationalistische Autokrat in Ankara fordert. Erdogan darf pöbeln, beleidigen und wiederholt die deutsche Politik mit der der Nazis vergleichen. Erdogan fordert und die Bundesregierung liefert, weil deutsche Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen Vorrang haben und Erdogan in der europäischen Flüchtlingsabwehr eine Schlüsselfunktion innehat.

„Im Sinne von Willy Brandt und Nelson Mandela appellieren wir an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Wagen Sie mehr Demokratie! Rüsten Sie innenpolitisch ab! Beginnen Sie einen konstruktiven Dialog mit der kurdischen Bewegung!“, erklären die Organisationen.

Zum Hintergrund

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wurde durch Verfügung des damaligen Bundesministers des Inneren Manfred Kanther vom 22. November 1993 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 26. November) mit einem Betätigungsverbot belegt. Für Tausende von politisch aktiven Kurdinnen und Kurden bedeutet das seitdem alltägliche Demütigungen, Gerichtsverfahren und zum Teil Gefängnisstrafen. Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen kurdischer Herkunft leben in Deutschland, davon die meisten aus der Türkei. Zuletzt hatten die Rechtsanwälte Peer Stolle und Dr. Lukas Theume am 11. Mai 2022 beim Bundesinnenministerium einen Antrag auf Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland eingereicht.

Motiv und Text der Postkarte sind hier zu finden: https://tinyurl.com/bddpa7yj