Bewährungsstrafen im Wiener Rheinmetall-Prozess

Im Wiener Rheinmetall-Prozess sind heute zwei Antimilitaristen wegen Sachbeschädigung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, eine Aktivistin wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wird gesondert fortgesetzt.

Im Wiener Rheinmetall-Prozess sind am Montag zwei Angeklagte am Landesgericht Wien wegen Sachbeschädigung zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Aktivistin wurde freigesprochen, da ihr keine Tatbeteiligung nachzuweisen war. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten, dem auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgworfen wird und dem damit ein höheres Strafmaß droht, wird gesondert fortgesetzt.

Grundlage des Verfahrens gegen die vier Antimilitarist*innen sind Graffitis mit der Parole „Blut an euren Händen“, die im September 2019 an der Außenmauer des Rüstungskonzerns Rheinmetall/Man in Wien-Liesing hinterlassen worden sein sollen. Der Erstangeklagte wurde direkt vor dem Firmengelände festgenommen; ihm wird vorgeworfen, einem Polizisten einen „Bodycheck“ gegeben zu haben. Zudem soll er den Beamten getreten und geschlagen haben. Die drei weiteren Angeklagten waren später in der Nähe des Wiener Standorts von Rheinmetall aufgegriffen worden. Die Polizei hatte im Zuge der nächtlichen Suche nach weiteren „Sprayern“ sogar einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera eingesetzt.

Nach den Festnahmen folgten Hausdurchsuchungen bei den Antimilitarist*innen, bei denen diverse Gegenstände beschlagnahmt worden sind. Neben Mobiltelefonen, Laptops und Speichermedien kassierte die Polizei auch „linksautonome Literatur” ein, wie es in der Anklage heißt. Der Verteidiger der Angeklagten kommentierte, dass das Landesamt für Verfassungsschutz „sehr aufwendige Ermittlungen” betrieb und forderte Freispruch für seine Mandant*innen. Oder ein mildes Urteil, da schließlich kein Krankenhaus oder eine Schule mit den Parolen versehen wurde, sondern ein Konzern, der Waffen exportiert. Einer der Angeklagten bemerkte, dass eigentlich „Waffenexporteure vor Gericht gehören”.

Während die Verhandlung lief, fand vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritätskundgebung mit den vier antimilitaristischen Aktivist*innen statt. In einer Stellungnahme hieß es: „Wir sagen ganz klar: Nicht Antimilitarismus ist kriminell, sondern die Kriegsindustrie! Nicht unsere Genoss*innen gehören auf die Anklagebank, sondern die Bosse von Rheinmetall und anderen Firmen, die an Massakern und Krieg verdienen. Unser Einsatz ist legitim und die Argumente derjenigen, die sich für Aufrüstung und Waffenexporte aussprechen sind schlecht.” Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.