Beschwerde gegen Wikipedia-Sperrung in der Türkei
Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist seit mehr als zwei Jahren in der Türkei gesperrt. Nun legt das Internet-Lexikon dagegen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist seit mehr als zwei Jahren in der Türkei gesperrt. Nun legt das Internet-Lexikon dagegen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Wikipedia hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen die Sperrung der Online-Enzyklopädie in der Türkei eingereicht. Die hinter der Plattform stehende US-Organisation Wikimedia Foundation leitete die rechtlichen Schritte ein, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag in Straßburg bestätigte. Nähere Details wurden zunächst nicht bekannt.
Das Internet-Lexikon Wikipedia ist seit mehr als zwei Jahren in der Türkei nicht mehr aufrufbar. Als Grund für die Sperrung gab die türkische Telekommunikationsbehörde damals an, auf der Website würde „fälschlicherweise behauptet, die Türkei unterstütze Terrororganisationen“. Die Behörde forderte Wikipedia auf, mit den betroffenen Inhalten „zu tun was nötig ist“.
„Freies Wissen lebt von Zugang. Ausschluss schadet dagegen allen", erklärte Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland. „Letztlich ist unser Anliegen der Zugang zu Informationen“, so Maiken Hagemeister, Leiterin der Wikimedia-Kommunikation in Deutschland. Zudem fehlten allen Nutzern auch die türkischen Einträge sowie Perspektiven und Diskussionen aus dem Land, argumentierte sie.
Deutsche und englische Artikel des Online-Lexikons über die Türkei und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan setzen sich unter anderem kritisch mit den Anti-Terror-Gesetzen, dem Druck auf Regierungsgegner und Presse und der Verfassungsreform auseinander, die Erdoğan mehr Macht verleiht. Die Sperre in der Türkei betrifft alle Sprachversionen der Online-Enzyklopädie. Die Gruppe TurkeyBlocks, die den Zugang zu Webseiten in dem Land beobachtet, hatte damals getwittert, es handele sich nicht um eine gerichtliche Anordnung.