Ampel-Regierung hält an antikurdischer Verbotspolitik fest

Wie aus einer Schriftlichen Frage der linken Abgeordneten Gökay Akbulut hervorgeht, hält die Ampelregierung an ihrer antikurdischen Verbotspolitik fest.

Die Linksparteiabgeordnete Gökay Akbulut hat die neue Bundesregierung nach ihrer Position zum Verbot von kurdischen Verlagen und Symbolen befragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt eine Fortsetzung der Verfolgungspolitik der Großen Koalition. Akbulut hatte gefragt, ob die Bundesregierung das unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) 2019 verhängte Verbot der Medienhäuser Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und MiR Multimedia GmbH neu bewerten werde und an der Praxis des vormaligen Bundesinnenministers festhalte, Symbole auch völlig legaler Organisationen dem Kennzeichenverbot der PKK zuzuordnen. In der Antwort macht die Bundesregierung klar, dass sie eine Bewertung und Überprüfung des Verbots kurdischer Verlage nicht für nötig erachtet und sich auch an der „Bewertung von PKK-Symbolik“ nichts geändert habe.

Akbulut kommentiert die Antwort der Bundesregierung: „Bedauerlicherweise wird der repressive Kurs gegen kurdische Organisationen in Deutschland auch unter der neuen Bundesregierung fortgeführt. Es macht mich wütend zu sehen, dass die Ampel-Koalition das unter dem alten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) 2019 verhängte Verbot gegen zwei kurdische Verlagshäuser nicht weiter hinterfragt, obwohl dieses mit schwerwiegenden Eingriffen in Kunst- und Medienfreiheit einhergeht.

Auch bei politischer Betätigung müssen Kurdinnen und Kurden weiterhin mit Kriminalisierung rechnen. Bei Symbolen völlig legaler kurdischer Organisationen scheut sich die neue Bundesregierung, endlich für Rechtsklarheit zu sorgen und ein unsinniges Rundschreiben des vormaligen Bundesinnenministers aufzuheben, das diese Kennzeichen in die Nähe des PKK-Verbotes rückt. Wer diese Kennzeichen verwendet, ist auch unter der Ampel-Koalition immer noch völlig überzogenen Maßnahmen von Polizei und Versammlungsbehörden ausgesetzt, obwohl diese Symbole nicht verboten sind.“