Öcalan: 792. Antrag auf Mandantenbesuch abgelehnt

Die türkische Justiz hat den 792. Besuchsantrag der Rechtsanwälte Abdullah Öcalans abgelehnt. Der letzte Besuch bei dem kurdischen Volksrepräsentanten erfolgte im Juli 2011.

Die Staatsanwaltschaft von Bursa hat den 792. Antrag auf Mandantenbesuch des Rechtsbeistands des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan abgelehnt.

Den Besuchsantrag hatten die Anwält*innen Nevroz Uysal, Rezan Sarıca und Fuat Coşacak am Mittwoch gestellt. Abgelehnt wurde der Antrag aufgrund einer Disziplinarstrafe Öcalans vom September und dem Verweis, dass „dem Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen auferlegt wurden”. Letzteres gilt bereits seit Jahren, um den Kontakt des PKK-Vorsitzenden zu seinem Rechtsbeistand zu unterbinden.

Der kurdische Volksrepräsentant Abdullah Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 aus der griechischen Botschaft in Nairobi / Kenia auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali. Elf Jahre war er der einzige Häftling auf der Insel – bewacht von mehr als tausend Soldaten. Der letzte Besuch seiner Anwälte fand am 27. Juli 2011 statt. Somit wird ihm seit über sieben Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Öcalan hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.

Seit April 2015 befindet er sich faktisch in Totalisolation. Auch Besuchsanträge seiner Familienangehörigen werden seit fast zwei Jahren von den türkischen Behörden abgelehnt. Zuletzt hatten die Anwälte im September 2016 eine Besuchserlaubnis für den Bruder Mehmet Öcalan erwirken können.