50 neue PKK-Ermittlungsverfahren in zwei Monaten
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2018 sind nach Angaben der Bundesanwaltschaft 50 neue Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der PKK eingeleitet worden.
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2018 sind nach Angaben der Bundesanwaltschaft 50 neue Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der PKK eingeleitet worden.
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem faschistischen Erdoğan-Regime läuft wie geschmiert. Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber DPA bekannt gab, sind im Januar und Februar 2018 rund 50 neue Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der PKK eingeleitet worden. Im Jahr 2017 waren es 136 neue Verfahren. In den Jahren davor hatte es eine leichte Zunahme von 13 im Jahr 2013 auf knapp 36 im Jahr 2016 gegeben.
Bei einem Besuch des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu bei seinem damaligen Amtskollegen Sigmar Gabriel in der ersten Januarwoche war bereits ein Neuanfang in den Beziehungen zwischen beiden Staaten signalisiert worden. Direkt im Anschluss wurden offenbar auch neue Ermittlungsverfahren gegen Aktivist*innen der kurdischen Befreiungsbewegung eingeleitet.
Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten. In den letzten zwei Jahren sind in der Bundesrepublik elf kurdische Aktivisten nach Paragraf 129b StGB zu Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden.