15. Februar: Busabfahrten zur Demonstration in Straßburg

Aus Anlass des 26. Jahrestags der völkerrechtswidrigen Verschleppung Abdullah Öcalans in die Türkei findet am Samstag eine europaweite Demonstration in Straßburg statt. Aus vielen Städten in der Bundesrepublik fahren Busse nach Frankreich.

Freiheit für Abdullah Öcalan

Der kurdische Dachverband KON-MED ruft zur Teilnahme an einer europaweiten Demonstration und anschließender Kundgebung anlässlich des Jahrestags der Verschleppung Abdullah Öcalans am kommenden Samstag, 15. Februar, im französischen Straßburg auf. Für gemeinsame Anreisen zu der Traditionsveranstaltung, deren Ziel der Europarat als führende Menschenrechtsorganisation Europas ist, haben kurdische Vereine in vielen bundesdeutschen Städten Busse organisiert. Die Abfahrtzeiten wurden von KON-MED wie folgt veröffentlicht:

Aschaffenburg: Komel, 6:30 Uhr

Bad Kreuznach: Bahnhof, 6:30 Uhr

Bensheim: Bahnhof: 7:00 Uhr

Bielefeld: Hauptbahnhof, 00:30 Uhr

Bingen: Bahnhof: 6:30 Uhr

Bonn: 2:00 Uhr

Braunschweig: Münchener Straße, 23:15 Uhr

Bremen: Cinemax. 00:00 Uhr

Büdingen: Kampa Penaberan, 6:30 Uhr

Darmstadt: Bahnhof, 7:00 Uhr

Dieburg: Bahnhof, 7:00 Uhr

Dillingen (Saar): Busbahnhof, 7:00 Uhr

Dresden: Bahnhof Neustadt, 24:00 Uhr

Duisburg: Hauptbahnhof, 1:00 Uhr

Düsseldorf: ZOB, 24:00 Uhr

Essen: Komel, 24:00 Uhr

Euskirchen: 1:00 Uhr

Frankfurt am Main: Hauptbahnhof (Südausgang), 7:00 Uhr

Gießen: Komel, 6:00 Uhr

Hamburg: ZOB, 22:00 Uhr

Hanau: Komel, 6:30 Uhr

Hannover: ZOB, 23:00 Uhr

Heidelberg: Bahnhof, 6:30 Uhr

Heilbronn: Landturmstraße 4, 7:30 Uhr

Heppenheim: Bahnhof, 6:30 Uhr

Hildesheim: Bahnhof, 00:00 Uhr

Homburg: Bahnhof, 7:00 Uhr

Kaiserslautern: Messeplatz, 7:00 Uhr

Kassel: Jägerstraße, 5:00 Uhr

Kiel: Gaarden / Karlstal, 22:30 Uhr

Köln: Bahnhof Mülheim, 23:45 Uhr

Krefeld: Bahnhof, 24:00 Uhr

Limburg: Bahnhof, 6:30 Uhr

Ludwigshafen: Bahnhof, 7:00 Uhr

Mainz: Hauptbahnhof, 7:00 Uhr

Mannheim: Neumarkt, 7:00 Uhr

Meckenheim: 1:30 Uhr

Merzig (Saar): Bahnhof, 7:00 Uhr

Mönchengladbach: Komel, 23:30 Uhr

Neunkirchen: Lindenallee, 7:00 Uhr

Nürnberg: Forsthofstr. 36, 6:30 Uhr

Offenbach: Bahnhof, 7:00 Uhr

Oldenburg: Penny, Herrenweg 173, 22:00 Uhr

Reinheim: Bahnhof, 6:30 Uhr

Rüsselsheim: Bahnhof, 6:30 Uhr

Saarbrücken: Komel, 7:00 Uhr

Schweinfurt: Bahnhof, 6:00 Uhr

Trier: Bahnhof, 7:00 Uhr

Usingen: Bahnhof, 6:30 Uhr

Wiesbaden: Bahnhof, 6:30 Uhr

Wolfsburg: Bahnhof, 22:30 Uhr

Worms: Bahnhof, 6:30 Uhr

Wuppertal: Komel, 23:30 Uhr

Würzburg: Bahnhof, 6:30 Uhr

Zwingenberg: Bahnhof, 7:00 Uhr

(Hinweis: Abfahrten bis 24:00 Uhr am Freitag, Abfahrten ab 00:00 Uhr ab Samstag)

15. Februar – Ein schwarzer Tag

Der 15. Februar gilt der kurdischen Gesellschaft als Roja Reş – „Schwarzer Tag“. Dieser Tag markierte im Jahr 1999 den Höhepunkt des internationalen Komplotts, das am 9. Oktober 1998 seinen Anfang nahm. Im Verlauf dieser Zeitspanne wurde der PKK-Begründer Abdullah Öcalan, der als Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung und wichtigster politischer Repräsentant der Kurdinnen und Kurden gilt, zunächst in Syrien zur persona non grata erklärt, bevor er anschließend eine 130 Tage andauernde Odyssee zwischen Moskau, Athen, Rom und Amsterdam durchlebte, um schließlich aus der griechischen Botschaft in der kenianischen Hauptstadt Nairobi verschleppt und völkerrechtswidrig an die Türkei übergeben zu werden. Seitdem befindet sich Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali in politischer Geiselhaft, die meiste Zeit unter den Bedingungen schwerster Isolation. Die kurdische Gesellschaft fordert die Abschaffung der Isolationshaft und dass Öcalan unter Bedingungen freigelassen wird, die es ihm ermöglichen, eine Rolle bei der Suche nach einer politischen Lösung für die kurdische Frage zu spielen. Dazu gehört auch, dass ihm das sogenannte Recht auf Hoffnung gewährt wird.

Hintergrund: Türkei setzt EGMR-Urteil nicht um

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits 2014 festgestellt, dass die Türkei mit der Verhängung einer nicht reduzierbaren lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Abdullah Öcalan und weitere Gefangene gegen das Verbot einer unmenschlichen und erniedrigen Behandlung und damit gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Öcalan, der 1978 die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gründete, war im Juni 1999, nur vier Monate nach seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung aus Kenia in die Türkei wegen „Hochverrats“ zum Tode verurteilt worden. Da die Türkei 2002 die Todesstrafe abgeschafft hat, muss Öcalan nun eine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, ohne jegliche Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Laut dem EGMR müssen lebenslänglich Verurteilte aber zumindest Aussicht auf eine vorzeitige Haftentlassung haben, das sogenannte „Recht auf Hoffnung“. Das Ministerkomitee des Europarats hat der Türkei im September weiteres Jahr Zeit gegeben, verpflichtende Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Abdullah Öcalan und weiterer Gefangener umzusetzen.