Heute fand die erste Hauptverhandlung im Prozess gegen zwei kurdische Journalisten in Amed (Diyarbakır) statt. Mehmet Ali Ertaş ist Herausgeber der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), Metin Bekiroğlu war Korrespondent der per Dekret verbotenen Nachrichtenagentur Dicle (DIHA).
Den beiden wurde vorgeworfen, mit Beiträgen in sozialen Medien Werbung für eine terroristische Vereinigung betrieben zu haben. Diese Straftat wird mit einer Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet.
Ertaş wurden eine Neujahrsbotschaft und ein Beitrag zu dem blutigen Anschlag in Ankara vom 10. Oktober 2015 zur Last gelegt. Konkret wurde er beschuldigt, den Anschlag mit über hundert Toten als „Massaker“ bezeichnet zu haben. Dafür wurde er wegen „Herabsetzung des Staates“ und „Werbung für eine terroristische Vereinigung“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verhandlung gegen Metin Bekiroğlu wurde auf den 28. Februar 2018 vertagt.