Haftstrafe für Journalist, weil er getanzt hat

Türkisches Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen den Journalisten İdris Sayılğan.

Das Berufungsgericht hat das Urteil der zweiten Strafkammer von Mersin gegen den Journalisten İdris Sayılğan bestätigt. Der Korrespondent der per Dekret verbotenen Nachrichtenagentur DIHA muss eine Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten absitzen, weil er am 7. März 2014 auf dem Campus der Universität Mersin den traditionellen, kurdischen Govend-Tanz getanzt hat. Der sich im Gefängnis Typ E in Trabzon befindende Sayılğan wurde mittlerweile in den Trakt für Strafgefangene verlegt.