Drei Jahre Gefängnis für das Austragen von Zeitungen

In der türkischen Stadt Adana wurden zwei Pressemitarbeiter*innen wegen des Auslieferns von Zeitungen an Abonnenten zu einer Haftstrafe von jeweils über drei Jahren verurteilt.

Im Prozess gegen die Mitarbeiterin der Zeitung Özgürlükçü Demokrasi (Freiheitliche Demokratie), Leyla Yıldız, und den Mitarbeiter der Zeitschrift Özgür Toplum (Freie Gesellschaft), Murat Karakaş, hat die 13. Strafkammer von Adana ihr Urteil gesprochen: Beide Pressemitarbeiter*innen wurden wegen des Ausübens ihrer journalistischen Tätigkeit wegen angeblicher „Unterstützung einer [verbotenen] Organisation“ zu einer Haftstrafe von jeweils drei Jahren, einem Monat und 15 Tagen verurteilt.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Tugay Bek bestand zum Zeitpunkt der Festnahme von Yıldız und Karakaş kein Verbotsverfahren hinsichtlich der Publikationen. Erst im Anschluss an den Polizeigewahrsam beider Pressemitarbeiter*innen sei die Entscheidung über ein Verbot der Zeitschrift Özgür Toplum gefallen, so der Anwalt.