„Terrorliste“: PKK scheitert mit Klage vor EuGH

Die PKK ist vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ihre Listung in der EU-Terrorliste und das Einfrieren von Geldern gescheitert. Das Luxemburger Gericht bestätigte mehrere vorinstanzliche Entscheidungen.

Europäischer Gerichtshof

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Es ging um das Verbleiben der PKK auf der Terrorismusliste der EU und damit das Einfrieren von Geldern; restriktive Maßnahmen, die mit Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017, 2019, 2021 und 2022 verlängert wurden. In der Vorinstanz hatte das EU-Gericht die Klagen der PKK abgewiesen. (Az. C-44/23 P und C-72/23 P).

Das bestätigte der EuGH nun. Zur Begründung erklärte das Gericht am Donnerstag unter anderem, dass der Rat nicht nachweisen musste, ob eine „terroristische“ Handlung begangen worden sei – entscheidend sei allein, ob die Gefahr weiter bestehe. Damit werden repressive Maßnahmen aufrechterhalten, ohne dass eine konkrete Bedrohung belegt werden muss.

Die PKK setzt sich seit 1984 für die Rechte der kurdischen Bevölkerung ein und kämpft gegen die systematische Unterdrückung durch den türkischen Staat. Trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Ankara, die von internationalen Organisationen regelmäßig dokumentiert werden, bleibt die EU offensichtlich bei ihrer Haltung, die Türkei in ihrem Kampf gegen die kurdische Befreiungsbewegung zu unterstützen.

In einem Zeichen des Friedens hatte die PKK vor zwei Wochen einen einseitigen Waffenstillstand verkündet, nachdem der in der Türkei inhaftierte Begründer der Partei, Abdullah Öcalan, zur Niederlegung der Waffen für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage aufgerufen hatte. Die türkische Armee eskaliert seitdem ihre Angriffe gegen die PKK-Guerilla in Südkurdistan.