Gökmen Ç. als PKK-Mitglied angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Gökmen Ç. erhoben. Der kurdische Aktivist war Anfang des Jahres in Frankfurt am Main festgenommen worden und wird der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den kurdischen Aktivisten Gökmen Ç. erhoben. Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, zwischen Juni 2017 bis Juni 2019 als „hauptamtlicher Kader der PKK“ in Frankfurt, Mainz, Gießen, Darmstadt, Mannheim und Saarbrücken tätig gewesen zu sein. In diesem Rahmen sei er für organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten zuständig gewesen, habe Veranstaltungen und Versammlungen veranlasst sowie Spendensammlungen koordiniert.

Gökmen Ç. war am 2. Januar am Flughafen Frankfurt/M. durch Beamte der Bundespolizei festgenommen und am folgenden Tag dem Ermittlungsrichter zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach Angaben des Rechtshilfefonds Azadî e.V. sind in Deutschland zurzeit insgesamt acht kurdische Aktivisten wegen „Terrorismusvorwurfs“ in Untersuchungshaft. Anträge auf Haftunterbrechungen wegen des erhöhten Risikos für eine Übertragung von COVID-19 in den Gefängnissen wurden von den jeweiligen Gerichten abgelehnt. Unter ihnen befinden sich ältere Gefangene mit chronischen Erkrankungen, teils als Folge erlittener schwerer Folter in türkischer Haft.