KON-MED ruft zu Großdemonstration in Köln auf

Der kurdische Dachverband KON-MED ruft zur Teilnahme an einer Großdemonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage am 16. November in Köln auf.

Freiheit für Abdullah Öcalan

Am 16. November 2024 findet in Köln eine Großdemonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage statt. Auftakt ist um 11 Uhr an der Deutzer Werft. Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V. (KON-MED) ruft neben vielen weiteren Organisationen zur Teilnahme auf. In dem Aufruf erklären Ruken Akca und Kerem Gök als Ko-Vorsitzende des bundesweiten Dachverbands von etwa 250 kurdischen Einrichtungen und Organisationen:

Gesetzlosigkeit als Regel: Das internationale türkische Imrali-Regime

Seit dem 15. Februar 1999 wird der kurdische Vordenker Abdullah Öcalan als politische Geisel auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer festgehalten. 43 Monate lang drang kein Lebenszeichen von ihm nach außen. Erst am 23. Oktober dieses Jahres fand erstmals wieder ein Familienbesuch bei Abdullah Öcalan auf Imrali statt. Der Abgeordnete und Neffe des kurdischen Vordenkers konnte Öcalan im Gefängnis sehen. Bei dem Besuch erklärte der kurdische Repräsentant: „Die Isolation geht weiter. Wenn die Bedingungen entstehen, habe ich die theoretische und praktische Kraft, diese Phase von der Grundlage des Konflikts und der Gewalt auf eine rechtliche und politische Grundlage zu lenken.“

Recht auf Hoffnung

„Jeder Gefangene hat das Recht, dass seine Situation überprüft wird und dass er den Zeitpunkt seiner Freilassung erfährt. Dieses Recht gründet sich auf die Menschenwürde.“ Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 18. März 2014. Er stellte fest, dass die Verurteilung des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan zu einer erschwerten lebenslangen Haftstrafe ohne Recht auf Bewährung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt und forderte die Türkei auf, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die türkische Rechtsprechung in dieser Angelegenheit wurde 2002 speziell für Herrn Abdullah Öcalan formuliert und dann schrittweise auf andere politische Gefangene ausgeweitet. Das Urteil wird auch als „Recht auf Hoffnung“ bezeichnet.

Bisher keine Sanktionen gegen die Türkei verhängt

Rechtsanwält:innen aus der Türkei, Kurdistan sowie zahlreichen europäischen Ländern haben die Verantwortung des Ministerkomitees gegenüber dem Gerichtsbeschluss von 2014 betont. Auf seiner Sitzung vom 17. bis 19. September hat das Ministerkomitee die Entscheidung des EGMR nach zehn Jahren auf die Tagesordnung gesetzt. Das Komitee stellte fest, dass die Situation besorgniserregend ist und dass die Türkei in der Zwischenzeit keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Bedingungen für eine bedingte Freilassung zu erfüllen. Es wurden jedoch keine Sanktionen gegen die Republik Türkei verhängt.

Rechtsfreie Räume werden zur politischen Regel

Das Beispiel des Imrali-Regimes gegen Herrn Abdullah Öcalan zeigt, wie Gesetzlosigkeit und ein rechtsfreier Raum immer mehr zur politischen Regel werden. Herr Öcalan steht für den Freiheitskampf des kurdischen Volkes gegen Unterdrückung und Entrechtung. Er muss seine Freiheit wiedererlangen und aktiv an einem Friedensprozess und einer demokratischen und friedlichen Lösung der kurdischen Frage mitwirken können. Jeder kurdische Mensch, der sich für die Freiheit einsetzt, identifiziert sich mit Herrn Öcalan und ist sich bewusst, dass er allein für seinen Kampf seit 25 Jahren mit Isolationshaft bestraft wird.

Demonstration in Köln

In Kontinuität der vergangenen 25 Jahre werden wir uns auch in Zukunft für die Freiheit Abdullah Öcalans einsetzen. Deshalb laden wir alle, die für Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und eine friedliche politische Lösung der kurdischen Frage einstehen, dazu ein, mit uns gemeinsam am 16. November 2024 an der Großdemonstration und Kundgebung an der Deutzer Werft in Köln teilzunehmen.