Organisationen begrüßen den Antrag zur Aufhebung des PKK-Verbotes

Der Saarländische Flüchtlingsrat und die Aktion Dritte Welt Saar begrüßen den Antrag zur Aufhebung des PKK-Verbotes. Gefordert wird eine Neubewertung der PKK.

Am 11. Mai 2022 haben die Rechtsanwälte Peer Stolle und Dr. Lukas Theume beim SPD-geführten Bundesinnenministerium einen Antrag auf Aufhebung des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland eingereicht. Bei der anschließenden Pressekonferenz sprach auch Dilan Akdogan vom Kurdischen Gesellschaftszentrum Saarbrücken als Vertreterin der kurdischen Community in Deutschland.

PKK strebt eine politische Lösung an"

In einer Pressemitteilung begrüßen die Organisationen „Aktion 3.Welt Saar e.V." und der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. ausdrücklich diesen Antrag. Das PKK-Verbot führe seit 29 Jahren auf Zuruf der Türkei deutschlandweit zur Ausgrenzung und Kriminalisierung von Kurd:innen. „Unsere Organisationen teilen die Einschätzung, dass sich die politischen Verhältnisse seit 1993 geändert haben und eine Aufrechterhaltung des PKK-Verbots nicht mehr zu rechtfertigen ist“, erklärte Gertrud Selzer vom Vorstand der Aktion 3. Welt Saar. „Es ist evident, dass die PKK seit Jahren keine Straftaten in Deutschland begeht und seit 1994 eine politische Lösung in der Türkei anstrebt.“

Zudem fordern Aktion 3.Welt Saar und Saarländischer Flüchtlingsrat seit 2014 in verschiedenen Initiativen von den politisch Verantwortlichen in Bund und Land eine Neubewertung der PKK. Zur Begründung heißt es, dass ohne sie und ihre syrischen Schwesterorganisationen YPG/YPJ weder Zehntausende von Ezid:innen im August 2014 aus dem Şengal-Gebirge gerettet noch Kobâne (Februar 2015) und Raqqa (Oktober 2017) vom Terror des Islamischen Staates (IS) befreit worden wären.

Kriminalisierung führt zu fatalen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen

Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates verweist auf die Konsequenzen der Kriminalisierung: „Das Betätigungsverbot kriminalisiert in nicht hinnehmbarer Weise Aktivitäten, die selbstverständlicher Teil der politischen Meinungsbildung und der migrantischen Selbstorganisation sind, wie die Teilnahme an Demonstrationen oder das Sammeln von Unterschriften. Die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen sind dabei fatal. So wird Kurd:innen zum Beispiel die Einbürgerung oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwehrt.“

Mehr Demokratie wagen"

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung, dass Aktion 3.Welt Saar und Saarländischer Flüchtlingsrat „Bürgerrechte für Kurdinnen und Kurden - gegen Ausgrenzung und Kriminalisierung“ fordern. Die Repression und Demütigungen, die mit dem PKK-Verbot verbunden seien, sollten spätestens 2023 zum 30. Jahrestag des Verbots Geschichte sein. Die kurdischen Organisationen und Vereine hätten in den letzten Jahren mehrfach gegenüber der deutschen Politik sehr deutlich ihre Dialogbereitschaft erklärt. Was fehle, seien Partei-Politiker:innen, die gegen Erdogans Erpressungsversuche bereit sind, hierzulande mehr Demokratie zu wagen.