Die Kriminalisierung von politisch aktiven Angehörigen der Suryoye in Deutschland hat neue Dimensionen angenommen. Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass einer aramäischen Aktivistin vom Amtsgericht Augsburg wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf der 1.-Mai-Demonstration im vergangenen Jahr ein Strafbefehl in Höhe von 1600 Euro erteilt wurde, berichtet die „Volksbewegung Revolutionäre Suryoye” von weiteren Betroffenen, die ins Visier der deutschen Behörden geraten sind. So erhielt vor wenigen Tagen ein 31-jähriger Aktivist aufgrund der Verwendung einer Fahne einer „verfassungswidrigen Organisation“ ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen. Nun wurde eine 22-Jährige mit derselben Begründung vom Staatsschutz vorgeladen. Die bayrischen Behörden werfen allen Betroffenen vor, auf der Mai-Demonstration die Flagge der marxistisch-leninistischen Organisation „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front” (DHKP-C) getragen zu haben. Tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um Fahnen der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“, einem Zusammenschluss, der im Jahr 2017 zum 100-Jährigen Gedenken an die sozialistische Oktoberrevolution 1917 durch die Revolutionären Suryoye gegründet wurde.
Die Organisation hat das Vorgehen der deutschen Behörden unterdessen scharf verurteilt. In einer Stellungnahme heißt es, die Justiz stütze sich auf den Paragraphen 86a, um aktive Linke und fortschrittliche, demokratische und antifaschistische Menschen, die in der Opposition gegen das AKP-Regime stehen, zu kriminalisieren.