Am Montagmorgen versammelten sich etwa 60 Menschen zu einer Solidaritäts-Kundgebung vor dem Bielefelder Amtsgericht. Um acht Uhr begann dort der Prozess gegen das AJZ Bielefeld. Der Vorstand des Vereins hatte einem Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro widersprochen, daher ging der Fall jetzt vor Gericht.
Der Strafbefehl war im Zuge der vom Bundesinnenministerium betriebenen Hetze gegen öffentlich gezeigte Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung ergangen. 2018 wurde das AJZ-Bielefeld von der Polizei aufgefordert, ein Abbild des kurdischen Jugendlichen Halim Dener zu entfernen, der 1994 in Hannover von einem Polizisten erschossen wurde. Die Hausversammlung des selbstverwalteten Zentrums lehnte die von Polizei und Staatsanwaltschaft geforderte Entfernung des Wandbildes entschieden ab. Dafür erhielt der Vorstand des Vereins des AJZ Bielefeld im Februar 2019 einen Strafbefehl über 3000 Euro, gegen den Einspruch eingelegt wurde.
Halim Dener, ein 16-jähriger Geflüchteter und kurdischer Aktivist, wurde in der Nacht vom 30. Juni 1994 in Hannover durch einen Polizisten erschossen, als er Plakate mit dem ERNK-Symbol an einer Wand anbrachte.
Das Graffiti entstand bereits im Juli 1994 als Erinnerung an Halim Dener. 23 Jahre danach hat die Bielefelder Polizei das AJZ aufgefordert, das Graffiti zu entfernen. Da das AJZ der polizeilichen Anweisung nicht folgte, forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess am Montagmorgen eine Strafe in Höhe von 1000 Euro. Nach der rechtsanwaltlichen Argumentation legte die Richterin eine Summe von 600 Euro fest. Der Prozess wird weitergeführt, die Akte gilt nicht geschlossen.