KNK fordert Anerkennung des Völkermords von 1915

Der Nationalkongress Kurdistan (KNK) fordert eine offizielle Anerkennung des Völkermords von 1915 im Osmanischen Reich durch die Türkei. Die heutige Republik muss ihre Verpflichtungen gegenüber den Opfern dieses Verbrechens erfüllen.

Der Nationalkongress Kurdistan (KNK) fordert aus Anlass des heutigen Gedenktages eine Anerkennung des Völkermords an den Armenier:innen durch die Türkei. In der Erklärung des KNK-Exekutivrats heißt es:

Am 24. April 1915 begannen das Osmanische Reich und seine Verbündeten einen groß angelegten Völkermord an den einheimischen Christ:innen und einer großen Zahl ezidischer Kurd:innen, die in Mesopotamien und Anatolien lebten. Angeführt wurde dieser Völkermord von der Ittihad- und Terakki-Gesellschaft (Komitee für Vereinigung und Fortschritt), den Banden der Sonderorganisation Teşkîlât-ı Mahsûsa (einer paramilitärischen Organisation), den Hamidiye-Regimentern/Kavallerien und den Offizieren der osmanischen Armee.

Völkermord wird von den Vereinten Nationen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Artikel 2 (1948) der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definiert ihn als eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten: Tötung von Mitgliedern der Gruppe und vorsätzliche Herbeiführung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die darauf abzielen, ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Mit ihren systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung, einschließlich Mord, Ausrottung, Deportation, Folter, Vergewaltigung (und anderer geschlechtsspezifischer Verbrechen) und Verschwindenlassen, haben die Offiziere der osmanischen Armee Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen (Artikel 7, Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs).

Sowohl das armenische als auch das assyrisch-syrisch-chaldäische Volk wurden mit dem Ziel massakriert, ihre Geschichte und Kultur auszulöschen. Dieser Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit lassen sich nicht leugnen. Es gibt eindeutige Beweise für den Tod von mehr als eineinhalb Millionen Menschen. Die Bevölkerungsregister des Osmanischen Reiches bestätigen diese Tatsache.

Mehr als eine halbe Million Assyrer-Syrer-Chaldäer und über eine Million Armenier wurden an verschiedenen Orten auf barbarische Weise ermordet, und Hunderttausende von Menschen wurden durch das Vertreibungsgesetz, einen Akt der ethischen Säuberung, aus ihren Wohnorten vertrieben. Zehntausende, zumeist Mädchen und Frauen, wurden gewaltsam zum Islam konvertiert und in ungewollte Ehen gezwungen. Tausende von Siedlungen, Kirchen und Klöstern, Schulen und Bibliotheken sowie Manufakturen wurden zerstört. Eine unbekannte Menge an Eigentum und Reichtum wurde beschlagnahmt und geplündert. Die Ermordung und Entführung der assyrisch-syrisch-chaldäischen und armenischen Bevölkerung sowie die Zerstörung ihrer Siedlungen und ihrer kulturellen und historischen Spuren wurden zugelassen; es kam zu ethnischen und religiösen Verfolgungen.

Das Trauma dieser Völker wurde von der Republik Türkei in den letzten hundertacht Jahren nicht anerkannt. Die bitteren Erinnerungen an dieses Trauma sind zu einer Tragödie für die neuen Generationen des Volkes geworden.
Da die Republik Türkei, die Erbin des Osmanischen Reiches, sich geweigert hat, diesen Völkermord anzuerkennen, ist sie als Erbe und Partner dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit mitschuldig.

Anlässlich des 108. Jahrestages des Völkermordes verurteilen wir als Kurdischer Nationalkongress (KNK) den Völkermord von 1915 erneut aufs Schärfste und fordern die Republik Türkei auf, diesen Völkermord anzuerkennen und alle Verpflichtungen gegenüber den Menschen, die Opfer dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit waren, zu erfüllen.