Juristischer Erfolg für kurdischen Dachverband NAV-DEM

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt klar: NAV-DEM ist nicht Teil der PKK. Das Verbot einer Demonstration gegen die türkische Invasion in Efrîn war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Februar festgestellt, dass das Verbot einer geplanten kurdischen Versammlung zum Thema „Stoppt den Krieg in Afrin“ rechtswidrig war.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende aus, dass zwischen dem Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen, NAV-DEM e.V., und der verbotenen PKK scharf getrennt werden müsse. Mit dieser Begründung können also kurdische Versammlungen nicht verboten werden.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass durch die geplante Demonstration mit 2.000 Teilnehmern im Februar 2018 auch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten war. Nur vereinzelt bleibende Verstöße gegen das Vereinsgesetz reichen hierfür nicht aus.

Schließlich habe die Düsseldorfer Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet. Auf einzelne Verstöße gegen das Strafgesetz könne nicht mit einem Versammlungsverbot reagiert werden, das einer Vielzahl von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nehme, nur weil Einzelne Straftaten begehen würden.

Versammlungsrecht gilt auch für Kurden

Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende von NAV-DEM, begrüßte das richtungsweisende Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. „Wir haben von Anfang an klar gemacht, dass die Demonstrationsverbote gegen unseren Verband eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit darstellen. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben dieses Grundrecht im vergangenen Jahr mit willkürlichen Gründen für eine der größten Migrantengruppen in Deutschland ausgehöhlt und sich somit zur Helferin des diktatorischen Erdoğan-Regimes gemacht. Wir hoffen, dass mit dem gestrigen Gerichtsurteil diese Willkür endlich ein Ende hat“, so Kaplan.

Klägervertreter Rechtsanwalt Theune zeigte sich erfreut über die Klarheit der Urteilsbegründung: „In aller Deutlichkeit stellte das Gericht klar, dass die Behauptung der Düsseldorfer Polizei, NAV-DEM sei eine ‚Unterorganisation‘ der PKK, jeder Tatsachengrundlage entbehrt. Das Versammlungsrecht in Deutschland gilt nach wie vor auch für Kurdinnen und Kurden.“