IS-Chefanwerber „Abu Walaa“ wehrt sich gegen Abschiebung

Der einstige „Statthalter“ des IS in Deutschland wehrt sich gegen seine Abschiebung: „Abu Walaa“ möchte offenbar nicht zurück in den Irak. Jetzt muss ein Gericht über die Ausweisung des Terroristen entscheiden.

Der Landkreis Viersen in Nordrhein-Westfalen will den verurteilten Hassprediger Ahmad A., der sich selbst „Abu Walaa“ nennt, ausweisen. Das berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) am Montag. Der gebürtige Iraker sitzt in der Justizvollzugsanstalt Willich hinter Gittern. Das Oberlandesgericht Celle hatte den einstigen Deutschlandvertreter und Chefanwerber der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) 2021 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Ahmad A. hatte unter anderem in der Moschee des mittlerweile verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“ (DIK) zahlreiche junge Menschen für den IS rekrutiert. Nach Informationen der NOZ wehrt sich der knapp Vierzigjährige gegen die Ausweisung. Er hat demnach eine Klage und einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Eine Justizsprecherin bestätigte, dass Klage und Eilantrag eingegangen sind. Es sei aufgrund der „Komplexität des Falls“ aber nicht absehbar, wann eine Entscheidung gefällt wird.

Dem rechtskräftigen Urteil zufolge wurde „Abu Walaa“ IS-Unterstützung und Mitgliedschaft in der Miliz sowie Terrorfinanzierung nachgewiesen. Zwischen 2014 und 2016 radikalisierte er viele junge Männer aus dem Ruhrgebiet und Niedersachsen und unterstützte ihre Ausreise in die seinerzeit vom IS beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak. Verurteilt wurde er auch wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.