Gericht stoppt Abschiebung von kurdischem Aktivisten
Die geplante Ausweisung des Kurden Zana Sili in die Türkei wurde gerichtlich gestoppt, der politische Geflüchtete wurde aus der Abschiebehaft entlassen.
Die geplante Ausweisung des Kurden Zana Sili in die Türkei wurde gerichtlich gestoppt, der politische Geflüchtete wurde aus der Abschiebehaft entlassen.
Die drohende Abschiebung des Flüchtlings Zana Sili wurde vorerst gestoppt. Ein Eilantrag seines Anwalts zur Überprüfung seines Falles durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei erfolgreich gewesen, teilte die Unterstützergruppe des kurdischen Aktivisten mit. Bis über den Asylfolgeantrag des Mannes entschieden sei, sei seitens der zuständigen Ausländerbehörde von „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ abzusehen, heiße es im Gerichtsbeschluss.
Der Fall von Zana Sili sorgte bei der kurdischen Community für Aufsehen. Am Mittwochfrüh hatte die Polizei den in der Türkei politisch verfolgten Kurden in Kassel festgenommen und direkt zum Frankfurter Flughafen gebracht. Offenbar wurde die Ausweisung mit nicht wahrgenommenen Terminen bei der Ausländerbehörde in Augsburg begründet. Sili war allerdings mit Genehmigung des Augsburger Amtes nach Kassel gezogen, um einer Vollzeitbeschäftigung als Koch nachzugehen. Dort erreichten ihn jedoch die Briefe aus Augsburg nicht.
Erst am Airport von Frankfurt wurde die geplante Abschiebung gestoppt und Sili aus der Abschiebehaft entlassen. Neben zahlreichen Unterstützenden sprach sich auch die Partei DIE LINKE gegen die Abschiebung Silis aus. Der parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Hessischen Landtag, Torsten Felstehausen, forderte die schwarzgrüne Landesregierung auf, umgehend aktiv zu werden: „Ein behördliches Versagen zur Grundlage einer Abschiebung zu machen, ist skandalös. Die Abschiebung muss dringend bis zur Bearbeitung des Eilantrags ausgesetzt und Zana Sili aus dem Gewahrsam entlassen werden.“
Ziel müsse sein, die Abschiebung Silis in die Türkei, wo ihm politische Verfolgung drohe, unbedingt zu verhindern, so Felstehausen. Grundsätzlich gelte: „Es ist in menschenrechtlicher Hinsicht schlicht ein Armutszeugnis – insbesondere für die mitregierenden Grünen -, dass die Hessische Landesregierung trotz der schweren Erdbeben in der Türkei und in Nordsyrien mit Zehntausenden Toten an Abschiebungen in die Türkei festhält. Die Begründung, dass Landesteile von der Katastrophe nicht betroffen seien, ist zynisch. Zudem sind Misshandlungen und Folter in türkischen Polizeistationen und Gefängnisse laut Menschenrechtsorganisationen nach wie vor leider keine Ausnahmen.“