Geheimer Schriftverkehr im Fall von Ömer Güney
Deutsche und türkische Behörden haben sich über den Fall von Ömer Güney, der verantwortlich für den Mord an den drei kurdischen Revolutionärinnen in Paris ist, ausgetauscht.
Deutsche und türkische Behörden haben sich über den Fall von Ömer Güney, der verantwortlich für den Mord an den drei kurdischen Revolutionärinnen in Paris ist, ausgetauscht.
Das PKK-Gründungsmitglied Sakine Cansız, die Pariser Vertreterin des Kurdistan Nationalkongresses (KNK) Fidan Doğan und das Mitglied der kurdischen Jugendbewegung Leyla Şaylemez sind am 9. Januar 2013 in Paris kaltblütig ermordet worden. Der als Täter identifizierte Ömer Güney verstarb nach seiner Festnahme auf mysteriöse Weise am 17. Dezember 2016 in seiner Zelle.
Die Vergangenheit und die Verbindungen des Täters blieben deshalb weitgehend im Dunkeln. Klar ist allerdings, dass Güney zwischen 2003 und 2011 in Bayern lebte und dort mit rassistischen türkischen Gruppen in Verbindung stand. Der türkische Staat hat offenbar versucht, Informationen über die Zeit Güneys in Deutschland zu erhalten.
Die deutschen Behörden wissen angeblich von nichts
Unserer Nachrichtenagentur liegt der Schriftverkehr zwischen den deutschen und den türkischen Behörden im Fall von Ömer Güney vor. Demnach hat das türkische Justizministerium am 5. März 2013 über ihr Außenministerium ein Rechtshilfegesuch an die deutschen Behörden gerichtet. Darin wurde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist Ömer Güney deutscher Staatsbürger?
- Hat Ömer Güney Verbindungen zur PKK/KCK?
- Hat Ömer Güney in Deutschland eine Waffenausbildung erhalten?
Das in Bonn ansässige Bundesamt für Justiz beantwortete die Fragen aus der Türkei am 26. April 2013. Die Antworten sind allerdings nichtssagend, denn angeblich liegen der Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse vor. Die Antworten der Bundesregierung wurden an die türkische Botschaft in Berlin gerichtet. Von dort gelangten sie weiter an das türkische Justizministerium in Ankara.
Auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hatte die Bundesregierung allerdings zugeben müssen, dass sie über die Person Ömer Güneys doch nicht so unwissend ist, wie sie gegenüber der türkischen Behörden tut. So hieß es in der Antwort der Bundesregierung, dass bei einer Verkehrskontrolle am 17. November 2005 im bayrischen Bad Tölz eine Waffe im Fahrzeug von Güney sichergestellt wurde. Anschließend wurde ein Verfahren gegen ihn wegen unerlaubten Waffenbesitz eingeleitet. Am 4. Februar 2011 wurden erneut bei einer Verkehrskontrolle Pfefferspray und ein Messer im Fahrzeug von Güney konfisziert. Ein ehemaliger Arbeitskollege aus der Zeit Güneys in Bayern erklärte zudem unserer Nachrichtenagentur, dass der Täter ein Waffennarr gewesen ist und in Waldgebieten das Schießen geprobt habe. Er habe hiervon seinen Arbeitskollegen berichtet.