Frankfurt: Saaländerung im Verfahren gegen Ali Özel

Im Verfahren gegen Ali Özel nach §129a/b vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für morgen das Plädoyer der Verteidigung und das Schlusswort des Angeklagten vorgesehen.

Antikurdische Repression

Im Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Ali Özel nach §129a/b vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für Dienstag das Plädoyer der Verteidigung und das Schlusswort des Angeklagten vorgesehen. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, findet die Verhandlung in Gebäude C, Saal 165, statt. Beginn ist um 9.30 Uhr.

Der Prozess gegen Özel läuft seit April vergangenen Jahres. Die Anklage wirft dem 56-jährigen Kurden vor, unter dem Aliasnamen „Dijwar“ von Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme als mutmaßliches Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für verschiedene Gebiete in Deutschland personell, finanziell und organisatorisch verantwortlich gewesen zu sein. So habe er Versammlungen durchgeführt, Arbeiten koordiniert, Menschen zur Teilnahme von Veranstaltungen mobilisiert und Spendenkampagnen organisiert. Einer individuellen Straftat wird Özel nicht beschuldigt.

Festgenommen worden war Özel im Mai 2022 nach einer sogenannten Überwachungsaktion in Kassel. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Am letzten Freitag hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt fünf Jahre Freiheitsstrafe gegen ihn gefordert. Vor dem Staatsschutzsenat plädierte der Anklagevertreter auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Unter diesem Vorwurf wurde der Aktivist bereits im Oktober 2016 vom OLG Stuttgart zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Diesen Freitag soll in Frankfurt das nächste Urteil gegen ihn gesprochen werden. AZADÎ ruft dazu auf, den Prozess zu besuchen und auf diese Weise „Öffentlichkeit herzustellen für ein Verfahren, dem handfeste wirtschaftliche, geostrategische und NATO-Interessen zugrunde liegen“.