Der einstige Statthalter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland, Abu Walaa, ist mit einem Eilantrag gegen eine Abschiebung in den Irak weitgehend gescheitert. Die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung, teilt das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Montag mit. Abu Walaa war vom Oberlandesgericht Celle rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Abschiebung des Hasspredigers Ahmad A., der sich selbst Abu Walaa nennt, in den Irak und ein lebenslanges Verbot der Wiedereinreise stünden derzeit zwar noch mehrere Hinderungsgründe entgegen. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden.
Der Ausweisung Abu Walaas stehe derzeit noch entgegen, dass die Staatsanwaltschaft sich noch nicht damit einverstanden erklärt habe, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren auszusetzen. Regulär müsste er noch bis 2027 hinter Gittern sitzen. Abu Walaa habe zudem einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er in seinem Heimatland die Todesstrafe befürchte. Deswegen soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Das Gericht gestand dem 40-Jährigen lediglich die aufschiebende Wirkung seiner Klage bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu (Az.: 27 L 2717/23).
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