Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat Beschwerde gegen die Entlassung der ÇHD-Anwält*innen aus der Untersuchungshaft eingereicht. Gegen zwölf der Jurist*innen wurde erneut Haftbefehl erlassen. Vier Betroffene sind bereits wieder im Gefängnis, zwei weitere in Polizeigewahrsam.
Die Anwält*innen waren erst letzten Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es handelt sich bei ihnen um Mitglieder der linken Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği, deutsch: Verein progressiver Juristen), die im Anwaltsbüro des Volkes (Halkın Hukuk Bürosu, HBB) tätig sind und sich für die Rechte von Minderheiten, die Bekämpfung von Folter und Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Bis auf den ÇHD-Vorsitzenden Selçuk Kozağaçlı, der im November 2017 verhaftet wurde, befanden sich die Jurist*innen seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet in allen Fällen „Leitung- und/oder Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“. Die Anwaltsvereinigung, die in der Vergangenheit erfolgreiche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte, war im November 2016 durch einen Erlass der Regierung unter dem Recht des Ausnahmezustandes verboten worden.
Bei den verhafteten Anwält*innen handelt es sich um Behiç Aşçı, Engin Gökoğlu, Aycan Çiçek und Aytaç Ünsal. In Gewahrsam befinden sich Ahmet Mandacı und Selçuk Kozağaçlı. Letzterer hatte sich am gestrigen Sonntag freiwillig vor Gericht begeben und wurde unter Anwendung von massiver Polizeigewalt in die Bezirkspolizeidirektion Vatan verschleppt.