17 Anwält*innen aus Untersuchungshaft entlassen
Die Jurist*innen, denen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ vorgeworfen wird, waren vor einem Jahr unter massiver Gewaltanwendung festgenommen worden.
Die Jurist*innen, denen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ vorgeworfen wird, waren vor einem Jahr unter massiver Gewaltanwendung festgenommen worden.
Vor dem 37. Schwurgerichtshof Istanbul fand am gestrigen Freitag die sechste Verhandlung im Verfahren gegen 20 Rechtsanwält*innen statt, denen unter dem Deckmantel der angeblichen „Leitung- und/oder Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ die engagierte Verteidigung ihrer Mandant*innen zum Vorwurf gemacht wird. Alle angeklagten Jurist*innen sind Mitglied in der linken Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği, deutsch: Verein fortschrittlicher Juristen) und in der Kanzlei Anwaltsbüro des Volkes (Halkın Hukuk Bürosu, HBB) tätig.
Die Kanzlei ist bekannt für ihren Einsatz gegen staatliche Repression und richtet ihren Fokus auf politischer Prozesse im ganzen Land. 17 der Anwält*innen befanden sich seit September bzw. November 2017 in Untersuchungshaft. Gestern hat das Gericht die Aufhebung der Haftbefehle aller Angeklagten angeordnet, gleichzeitig jedoch ein Ausreiseverbot verhängt. Die Anwälte Barkın Timtik und Özgür Yılmaz, denen „Organisationsleitung“ vorgeworfen wird, wurden gegen Meldeauflagen freigelassen. Die Verhandlung wurde auf den 19. Februar vertagt.
Unter den betroffenen Anwält*innen befindet sich auch der ÇHD-Vorsitzende Selçuk Kozağaclı, der im November verhaftet wurde. Der Anwalt war bereits im Jahr 2013 unter demselben Vorwurf verhaftet worden und nach mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft freigekommen, da die Anklage gegen ihn fallengelassen wurde.
Die 512 Seiten starke Anklageschrift beschreibt nun wie bereits in 2013 ausschließlich Tätigkeiten der Jurist*innen, die international als rechtsanwaltliche Berufsausübung angesehen werden. Die seit 1974 bestehende Anwaltsvereinigung ÇHD, eine Mitgliedsorganisation der EJDM (Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte), war vor zwei Jahren im Zuge des Ausnahmezustands per staatlichem Notstandsdekret geschlossen worden.