Ermittlungsverfahren gegen mutmaßlichen Agenten eingestellt

Das Ermittlungsverfahren wegen „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ gegen Mustafa K. ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt worden.

Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem Cansu Özdemir, Co-Vorsitzende der Linksfraktion Hamburg, im Juli diesen Jahres Anzeige gestellt hatte. Im Frühjahr war ihr eine Tonaufnahme zugespielt worden, die sie an das LKA Hamburg weitergeleitet hatte. Darauf war ein Gespräch zwischen einem Führungsoffizier des türkischen Nachrichtendienstes MİT und dem in Hamburg wohnhaften Mustafa K. aufgezeichnet. Aus diesem Gespräch ging hervor, dass Özdemir und weitere kurdische Persönlichkeiten observiert wurden.

Der MİT-Agent klagt darin außerdem, dass man die ehemalige BDP-Abgeordnete Sevahir Bayındır nicht beseitigen könne, weil sie oft ihren Aufenthaltsort wechsele und außerdem als ehemalige Parlamentarierin gut geschützt werde. Man benötige von Mustafa K. drei Stunden vor Zugriff präzise Informationen. Als Karataş im Gegenzug Geld verlangt, erwidert der Agent, er werde nach Den Haag fliegen und dort mit seinem Vorgesetzten darüber reden.

Kurze Zeit nach der Übergabe der Aufnahme an das LKA stellte Cansu Özdemir einen Einbruchversuch in ihrem Büro fest. Anschließend bemerkte sie, dass sie beim Verlassen des Büros beobachtet wurde. „Es wurde gar nicht versucht, das zu verstecken. Ich wurde angestarrt. Auf mich wirkte das wie ein Einschüchterungsversuch", erklärte die Politikerin damals.

Ist Mustafa K. ein Doppelagent?

Die Bundesstaatsanwaltschaft hat die Strafanzeige geprüft und die Einleitung des in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Tonmitschnitt sei strafprozessual unverwertbar, weil er gegen den Willen des Betroffenen angefertigt worden sei und der Schutz der Privatsphäre in diesem Fall höher zu bewerten sei als das öffentliche Strafverfolgungsinteresse.

Diese Haltung der zuständigen Behörden zu Mustafa K., der jahrelang in dem kurdischen Verein „Zentrum für eine demokratische kurdische Gesellschaft“ am Steindamm in Hamburg ein- und ausging, weckt den Verdacht einer Tätigkeit als Doppelagent. Für Cansu Özdemir bestätigt sich damit, dass Oppositionelle auch in der Bundesrepublik nicht vor dem Agentennetz des AKP-Diktators Erdoğan sicher sind: „Dieser Fall ist ebenso wie die kürzlich erfolgte Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen 19 DITIB-Imame durch den Generalbundesanwalt ein klares Signal an Erdoğan, dass er hier freie Hand hat.“