In Istanbul fand gestern vor dem Justizpalast Çağlayan die dritte Hauptverhandlung gegen den seit Januar inhaftierten Generalsekretär der Revolutionären Jugendvereinigung (Devrimci Gençlik Dernekleri, DGD), Berkay Ustabaş statt. Dem Studenten der Soziologie wird aufgrund seiner Teilnahme an der Trauerfeier für Berkin Elvan „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“ vorgeworfen.
Der 14-jährige Berkin Elvan war am 16. Juni 2013 während der Gezi-Proteste in der Türkei im Istanbuler Stadtteil Okmeydanı von einer Tränengas-Granate am Hinterkopf getroffen worden und nach neunmonatigem Koma an der ihm durch einen Polizisten zugefügten Verletzung gestorben. An der Trauerfeier nahmen mehrere hunderttausend Menschen teil.
Im Gerichtssaal wurde der Angeklagte Berkay Ustabaş von seinen Verteidiger*innen vertreten. Er selbst konnte nur über das Videoliveschaltungssystem SEGBIS aus dem Gefängnis von Kırıkkale an der Verhandlung teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Studenten unter anderem vor, während der Trauerfeier „verbotene Parolen“ gerufen zu haben. Ustabaş bestreitet die Vorwürfe: „Die Polizei ist im Besitz von Videoaufnahmen, auf denen man erkennt, dass Hunderttausende Parolen rufen. Angeklagt sind allerdings lediglich zwei Personen. Ich habe an dem Tag keine Parole gerufen. Doch selbst wenn ich es getan hätte, stellt dies keine Straftat dar. Ich fordere das Gericht auf, ein gerechtes Urteil zu fällen und mich freizulassen“, sagte Ustabaş.
Die Aussetzung des Haftbefehls hat das Gericht abgelehnt. Der Prozess wurde auf den 1. November vertagt.