In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestag zur Umsiedlung von in der Türkei befindlichen syrischen Flüchtlingen in die von der Türkei besetzten Gebiete in Nordsyrien heißt es, eine solche gezielte Veränderung der Demografie verstoße gegen internationales Recht.
Die von der türkischen Regierung angekündigte Umsiedlung syrischer Flüchtlinge in die kurdische Autonomiezone wäre „nur in den engen Grenzen“ und nur ohne „gezielte Veränderung demografischen Struktur“ zulässig.
Das Erdoğan-Regime hat immer wieder erklärt, bis zu zweieinhalb Millionen syrische Flüchtlinge aus der Türkei in den besetzten Gebieten in Nordsyrien ansiedeln zu wollen. Das verstößt dem Gutachten zufolge gegen das Völkerrecht, da keine für „die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe“ vorlägen. In der Realität ist das Gegenteil der Fall. Der türkische Einmarsch hat bereits zu massiven ethnischen Vertreibungen und der Ansiedlung von Dschihadistenfamilien geführt.