Bundeswehrmagazin lobt YPG/YPJ

In Deutschland sind die Fahnen der YPG/YPJ verboten. Das Y-Magazin der Bundeswehr lobt in seiner aktuellen Ausgabe dennoch die schwierige Befreiung von Raqqa durch kurdische Kräfte.

Weltweit werden die kurdischen Befreiungskräfte für ihren Kampf gegen den IS mit Sympathie betrachtet. Für die Bundesrepublik sind ihre Symbole jedoch ein ernstes Problem. Insbesondere in Bayern laufen etliche Ermittlungsverfahren wegen „Verbreitung verbotener Symbole“ in sozialen Medien.

Im November wurde aus diesem Grund die Wohnung von Kerem Schamberger, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Ludwig-Maximilians-Universität in München, in den frühen Morgenstunden durchsucht. Sein Computer und Mobiltelefon wurden beschlagnahmt. Das polizeiliche Vorgehen erinnerte an die Türkei, wo unzählige Menschen aufgrund ihrer Beiträge in sozialen Medien inhaftiert sind.

„Moderne Kriegsführung“

Ungeachtet dieser Kriminalisierung wird in der aktuellen Ausgabe des Y-Magazins der Bundeswehr der Kampf der YPG/YPJ gegen den IS beispielhaft erwähnt. Unter der Überschrift „Was vom Krieg übrig ist“ wird berichtet, dass die QSD am 17. Oktober nach über viermonatigen Kämpfen „die IS-Hochburg Rakka für befreit erklärt“ hat. In der Reportage finden sich Fotos aus dem YPG-Hauptquartier („Moderne Kriegsführung: Im Hauptquartier der YPG sondieren Kämpfer per Tablet und Handy die Lage“) und einer YPJ-Kämpferin. Ausführlich wird darüber berichtet, wie Raqqa Haus für Haus befreit wurde.

„Selbstgebaute Panzerwagen der YPG“

An anderer Stelle wird in dem Magazin über selbstgebaute Kampfmittel der YPG berichtet. Ein Foto zeigt einen amerikanischen Humvee in Aleppo, der mit einer zusätzlichen Metallplatte mit der Aufschrift „YPG“ versehen ist. Ein anderes Foto zeigt einen „selbstgebauten Panzerwagen der Kurdenmiliz YPG“, der 2015 beim Kampf um Kobanê zum Einsatz gekommen sein soll.

Dieser durchaus wertschätzenden Berichterstattung durch die Bundeswehr steht das „Fahnenverbot“ des Innenministeriums gegenüber. Dieses hatte mit Schreiben vom 2. März 2017 die Anweisung an alle Bundesländer erteilt, sämtliche Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung, darunter auch von YPG/YPJ, zu verbieten. Seitdem sind zahlreiche Demonstrationen angegriffen worden und es wurden etliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, die zu Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen führten.