Die Bundesregierung antwortete auf eine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (DIE LINKE) zum Einmarsch der Türkei in Nordostsyrien: „Aus Sicht der Bundesregierung ist die türkische Argumentation nicht zweifelsfrei. Hinsichtlich der ,Operation Friedensquelle’ hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine Gründe erkennen könne, die die Operation völkerrechtlich legitimieren würden“.
Mit dieser Argumentation folgt die Bundesregierung der Feststellung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, der Einmarsch in Nordsyrien sei völkerrechtlich nicht gedeckt. Im Oktober 2019 hatten diese festgestellt: „Mangels Vorliegen einer Selbstverteidigungslage lässt sich in der Errichtung einer türkischen ‚Sicherheitszone‘ in Nordsyrien auch keine völkerrechtlich zulässige Selbstverteidigungshandlung sehen. Selbst für den (hypothetischen) Fall, dass eine Selbstverteidigungslage bestünde, lassen Kommentierungen in den Völkerrechtsblogs keinen Zweifel an der Unangemessenheit der türkischen Militäroperation.“
Unterstützung für NGOs in Rojava
Darüber hinaus sicherte die Bundesregierung die Unterstützung von mehreren „im Gesundheitsbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen“ in Rojava mit einer Million Euro für Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie zu. Bisher hatte die Bundesregierung nur Kräfte finanziell unterstützt, die sich aktiv gegen die Selbstverwaltung der Region stellen.
„Diplomatisch verpackte schallende Ohrfeige für Erdoğan-Regime“
Die Abgeordnete Evrim Sommer kommentierte die Antwort der Bundesregierung: „Dass die Bundesregierung erstmals offiziell verlautbart, dass sie keine Gründe erkennt, die die Angriffe der Türkei gegen die demokratische Selbstverwaltung in Nordostsyrien völkerrechtlich legitimieren, ist begrüßenswert. Das ist eine diplomatisch verpackte, aber schallende Ohrfeige für das Regime von Recep Tayyip Erdogan.“