Anwälte stellen Besuchsantrag bei Öcalan

Die Anwält*innen Abdullah Öcalans haben heute bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bursa einen Besuchsantrag bei ihrem Mandanten eingereicht. Die letzten 803 Besuchsanträge wurden stets mit willkürlichen Begründungen abgelehnt.

Die Anwält*innen Raziye Turgut, Serbay Köklü, İbrahim Bilmez und Mazlum Dinç haben bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bursa den 804. Besuchsantrag bei ihrem totalisolierten Mandanten Abdullah Öcalan eingereicht. Seit dem 27. Juli 2011 wurden jegliche Anträge der Anwält*innen Öcalans auf Besuch bei ihrem Mandanten von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Der kurdische Repräsentant und PKK-Gründer Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 in Nairobi/Kenia auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali. Elf Jahre war er der einzige Häftling auf der Insel – bewacht von mehr als tausend Soldaten. Der letzte Besuch seiner Anwälte fand am 27. Juli 2011 statt. Somit wird ihm seit fast acht Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Der Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.

Seit April 2015 befindet sich Abdullah Öcalan faktisch in Totalisolation. Nach dem letzten Familienbesuch am 11. September 2016 war sein Bruder Mehmet Öcalan erstmalig wieder am 12. Januar 2019 für ein 15-minütiges Gespräch auf Imrali. Im Moment befinden sich mehr als 7.000 Gefangene im unbefristeten Hungerstreik für die Aufhebung der Isolation Öcalans. Sie fordern Bedingungen für Öcalan, in denen er als Vorsitzender einer legitimen Bewegung frei leben und arbeiten kann, um so zur Lösung der kurdischen Frage beizutragen.