Anklage gegen IS-Rückkehrerin Omaima A.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Witwe des IS-Terroristen Denis Cuspert erhoben. Omaima A. muss sich unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Omaima A. erhoben. Die sechs Vorwürfe gegen die Deutschtunesierin reichen von Mitgliedschaft in der ausländischen Terrorvereinigung „Islamischer Staat” (IS) über Verbrechen gegen die Menschlichkeit bis zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Prozess soll vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg stattfinden, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag mit.

Laut Anklage soll Omaima A. 2015 mit ihren drei Kindern nach Syrien gereist sein, um beim sogenannten IS zu leben. Ihr damaliger Ehemann Nader H. war schon dort. Beide sollen in Raqqa eine dreizehn Jahre alte Ezidin als Sklavin gehalten haben. Wie lange genau, ist bislang nicht bekannt. „Dabei handelte die Angeschuldigte entsprechend der Ideologie des IS. Hiernach sollte der jesidische Glaube ausgerottet werden“, heißt es in der Anklage.

Nachdem Nader H. İm Frühjahr 2015 bei einem US-Luftangriff getötet wurde, soll Omaima A. vom IS eine Kondolenzzahlung in Höhe von 1000 Dollar sowie eine Verdienstzahlung von 310 Dollar erhalten haben. Wenige Monate später heiratete sie nach islamischem Recht den Berliner IS-Dschihadisten Denis Cuspert, der sich früher als Rapper Deso Dogg nannte. Nach einem Streit mit ihm kehrte die schwangere Omaima A. im September 2016 mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. Sie lebte drei Jahre unbehelligt in Hamburg, bekam ihr viertes Kind und war als Event-Managerin tätig. Der Fall war im vergangenen Frühjahr durch Recherchen der libanesischen Al-An-Fernsehreporterin Jenan Moussa öffentlich geworden.

Erst am 9. September 2019 wurde Omaima A. in Hamburg festgenommen. Seit dem Folgetag befindet sie sich in Untersuchungshaft.