Amanos-Gefallene noch immer auf Friedhof der Namenlosen

Die Leichname von 23 Amanos-Gefallenen, die auf Anweisung türkischer Behörden auf dem Friedhof der Namenlosen beigesetzt wurden, werden ihren Angehörigen nicht übergeben.

Seit April bereits fordern die Angehörigen der gefallenen Guerillakämpfer*innen die Übergabe der Leichname ihrer Kinder. Die HPG-Mitglieder, die im März bei Luftangriffen der türkischen Armee auf das Amanosgebirge nahe der Hafenstadt Iskenderun ums Leben kamen, waren auf Anweisung der Staatsanwaltschaft in Adana auf dem Friedhof der Namenlosen beigesetzt worden.

Das türkische Militär hatte bei den Luftschlägen offenbar erneut auf verbotene C-Waffen zurückgegriffen. Angehörige der verstorbenen HPG-Mitglieder berichteten von hochgradigen Zerstörungen sowie Verbrennungen, die die Körper der Gefallenen aufwiesen. Die Bestattung auf dem Friedhof der Namenlosen sei ein Zeichen dafür, dass die türkischen Behörden den Einsatz chemischer Kampfstoffe vertuschen wollen, sagten sie. Die Blutproben für einen DNA-Abgleich haben die Angehörigen bereits vor Monaten abgegeben. Immer wieder hatte es laut gerichtsmedizinischem Institut in Adana geheißen, dass die Ergebnisse der Blutanalysen noch nicht vorliegen. Auch von der Staatsanwaltschaft erhalten die Eltern der Verstorbenen keine Auskunft.

‚Wir wollen unsere Toten‘

Mehmet Kılıç, Vater des HPG-Kämpfers Süleyman Kılıç berichtet, wie er vom Tod seines Sohnes erfuhr: „Am 4. April erhielt ich einen Anruf von der Bezirks-Jandarma in Arsuz. Ich wurde gefragt, ob ich einen Sohn namens Süleyman hätte. Als ich dies bejahte, sagte man mir: ‚Dein Sohn wurde in Arsuz bei einem Gefecht getötet. Seine Leiche kann vom gerichtsmedizinischen Institut in Adana abgeholt werden‘. Direkt am nächsten Tag fuhr ich nach Adana. Man zeigte mir einen Leichnam, den ich nicht identifizieren konnte, da er verbrannt und deformiert war. Daraufhin gab ich eine Blutprobe für einen DNA-Abgleich ab. Auf das Ergebnis warte ich heute noch. Die Behörden sollen uns endlich unsere Toten übergeben“.

Im menschenunwürdigen Krieg gegen die kurdische Freiheitsbewegung setzt die Armee immer wieder verbotene ABC-Waffen ein, so auch im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den nordsyrischen Kanton Efrîn.