Öcalan: Rechtsanwälte stellen 768. Besuchsantrag

Die Rechtsanwälte des inhaftierten kurdischen Volksrepräsentanten Abdullah Öcalan haben zum 768. Mal einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt, um ihren Mandanten zu besuchen. Seit dem 27. Juli 2011 wurde jeder Antrag abgelehnt.

Die Rechtsanwälte des kurdischen Volksrepräsentanten Abdullah Öcalan haben heute zum 768. Mal einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft Bursa gestellt, um ihren Mandaten besuchen zu können. Eingereicht wurde der Antrag von den Anwälten Cengiz Çiçek, İbrahim Bilmez und Fuat Coşacak.

Seit dem 27. Juli 2011 ist jeder Antrag auf Mandantenbesuch abgelehnt worden. Grund dafür seien nach Angaben der türkischen Behörden „Beschränkungen, die dem Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 auferlegt worden sind”.

Unterdessen ist auch der 82. Antrag auf Angehörigenbesuch bei Öcalan und anderer auf der Gefängnisinsel Imrali Inhaftierter abgelehnt worden. Auch hier hat sich die Staatsanwaltschaft bei der Ablehnung der Anträge auf das Gesetz Nummer 5275 bezogen.

Dem seit 1999 in der Türkei inhaftierten PKK-Vorsitzenden Öcalan wird seit fast zwei Jahren jeglicher Kontakt zu seinen Familienangehörigen verwehrt. Im September 2016 hatten die Anwälte eine Besuchserlaubnis für den Bruder Mehmet Öcalan erwirken können. Seitdem ist jeder Antrag auf Angehörigenbesuch bei Öcalan und anderen Inhaftierten von den türkischen Behörden abgelehnt worden.