Äbtissin droht Haftstrafe wegen Kirchenasyl
Wegen der Aufnahme von Flüchtlingen in ihrem Kloster droht das Bamberger Amtsgericht der Äbtissin Mechthild Thürmer eine empfindliche Freiheitsstrafe an.
Wegen der Aufnahme von Flüchtlingen in ihrem Kloster droht das Bamberger Amtsgericht der Äbtissin Mechthild Thürmer eine empfindliche Freiheitsstrafe an.
Die Kriminalisierung von Flüchtlingsunterstützern in Bayern treibt immer neue Blüten. Zuletzt drohte das Amtsgericht Bamberg der Benediktineräbtissin Mutter Mechthild Thürmer (62) eine „empfindliche Freiheitsstrafe“ an. Die mutige Äbtissin hatte die Überstellung einer Frau aus Eritrea nach Italien verhindert. So wäre eine geflüchtete Frau aus Eritrea von ihrem Mann, der in Deutschland als Flüchtling anerkannt ist, getrennt worden. Aufgrund des Kirchenasyls konnte durchgesetzt werden, dass die Frau in Deutschland bleiben kann. Für das Engagement in diesem Fall erhielt Thürmer einen Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro. Sie weigert sich, die Geldstrafe zu bezahlen. Daher sollte am 31. Juli eine Gerichtsverhandlung gegen sie stattfinden, die nun kurzfristig abgesagt wurde.
Bei der Anklage geht es um den Schutz von Flüchtlingen vor Abschiebung im Kirchenasyl. In einem Brief des Gerichts vom 27. Juli wurde der Äbtissin mitgeteilt, es seien zwei weitere Verfahren wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt anhängig“ und diese Verfahren würden nun zusammengezogen. Die Äbtissin schützt im Moment eine weitere Frau vor Abschiebung. Ihr wird gedroht, dass sie „im Falle einer entsprechenden dreifachen Verurteilung mit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen“ habe. Das Gericht droht ihr „mit Blick auf eine mögliche Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung dringend“, ihr Verhalten zu überdenken.
Die Benediktinerin erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Als Christin stehe ich in der Pflicht, Menschen in der Not beizustehen. Ich verstehe nicht, warum ich dafür jetzt bestraft werden soll." Bei der Gewährung von Kirchenasyl handele sie aus ihrem „christlichen Gewissen heraus“. Zu den Menschen, die sie schützt, stellt sie fest: „Sie wurden verfolgt, gefoltert, vergewaltigt oder zum Kriegsdienst gezwungen. Deshalb sind sie geflüchtet."