Repression gegen linke Aktivisten in Berlin

Die Polizei stürmte auf Anordnung der Generalbundesanwaltschaft mehrere Wohnungen von linken Aktivist*innen in Berlin.

In Berlin und Athen wurden Wohnungen von linken oder vermeintlichen linken Aktivist*innen durchsucht. Die Durchsuchungen fanden auf Anordnung der Generalbundesanwaltschaft statt.

Die Aktivist*innen werden nach dem Paragraphen 129 StGB wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ kriminalisiert. Ihnen wird vorgeworfen, sich am militanten Protest gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg beteiligt zu haben. Welche weiteren Vorwürfe von Seiten der Bundesanwaltschaft erhoben werden, ist noch unbekannt. Zwei Personen sollen über Wohnräume in Athen verfügen. Deshalb würden in der griechischen Hauptstadt zur gleichen Zeit zwei Wohnungen durchsucht. Gegen die Aktivist*innen wurden keine Haftbefehle erlassen.