Ausreisesperre gegen Journalisten Abdurrahman Gök verlängert

Der im Dezember nach rund acht Monaten in Untersuchungshaft entlassene kurdische Journalist Abdurrahman Gök darf die Türkei weiterhin nicht verlassen. En Gericht in Amed lehnte ein Ende der Ausreisesperre ab.

Repression gegen freie Presse

Der wegen Terrorismusvorwürfen angeklagte kurdische Journalist Abdurrahman Gök darf die Türkei weiter nicht verlassen. Ein Gericht in Amed (tr. Diyarbakır) lehnte am Dienstag einen Antrag seiner Verteidigung auf Aufhebung der Ausreisesperre ab. Auch die polizeilichen Meldeauflagen gegen Gök bleiben bestehen.

Gök, der für die kurdische Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) arbeitet, war Anfang Dezember nach rund acht Monaten aus der Untersuchungshaft freigekommen, muss seitdem aber weiter in der Türkei bleiben. Eine baldige Reisefreiheit ist für den 43-Jährigen damit zunächst ausgeschlossen. Auf den nächsten Verhandlungstermin muss Gök knapp drei Monate lang warten. Wie sein Rechtsanwalt Resul Temur mitteilte, soll der Prozess erst am 11. Juni fortgesetzt werden.

„Das ist sehr frustrierend für meinen Mandanten“, sagte Temur. Gök habe damit gerechnet, dass er bald wieder reisen könne, um seiner journalistischen Tätigkeit uneingeschränkt nachzugehen. Der Kurde ist Nahostkorrespondent von MA und war bis zu seiner Inhaftierung häufig in anderen Teilen Kurdistans sowie in Iran und dem Irak unterwegs. Die Ausreisesperre und die Meldeauflagen empfinde er daher „alternative Bestrafung“ zur regulären Haft, sagte Temur. „Ich weise die Vorwürfe gegen meine Person zurück und verstehe dieses Verfahren sowie die Auflagen als juristische Schikane und Angriff auf den freien Journalismus“, habe Gök bei der heutigen Verhandlung dem Gericht gesagt.

Einen anderen Antrag der Verteidigung nahm das Richtergremium aber an: Temur beantragte Einsicht in die Aussagen eines „anonymen Zeugen“ mit der Codierung „K8Ç4B3L1T5“, auf die sich die Anklage bei ihren Vorwürfen gegen Gök im Wesentlichen stützt. „K8Ç4B3L1T5“ dürfte dem geheimen Kronzeugenpool angehören, der von der türkischen Justiz nach Bedarf in Verfahren gegen die kurdische Opposition eingesetzt wird. In einem anderen Verfahren gegen kurdische Medienschaffende hatte derselbe Belastungszeuge angegeben, als staatlicher Agent bei MA tätig gewesen zu sein.

Seit Jahren im Visier der türkischen Repression

Abdurrahman Gök steht wie viele seiner Kolleginnen und Kollegen von MA und ihren Vorgängerinnen im ständigen Fokus der Repression und war bereits mehrfach im Gefängnis. Er ist auch international für seine journalistische Arbeit bekannt, da die Öffentlichkeit nur dank seines Einsatzes erfuhr, dass es sich beim Tod des jungen Kunststudenten Kemal Kurkut, der im März 2017 am Rande der Newroz-Feierlichkeiten in Amed von einem Polizisten erschossen worden war, in Wahrheit um vorsätzlichen Mord handelte. Gök hatte acht Mal auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt und dokumentiert, dass die offizielle Version, wonach Kurkut ein „Selbstmordattentäter“ gewesen sei, von der Polizei frei erfunden wurde. Der Todesschütze wurde freigesprochen, Gök hingegen war monatelang in Untersuchungshaft. Im aktuellen Verfahren drohen ihm wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ und „Terrorpropaganda“ bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Foto: Abdurrahman Gök nach der Haftentlassung am 5. Dezember 2023 (c) MA