Europarat fordert Freilassung von Demirtaş und Yüksekdağ

Das Ministerkomitee des Europarats hat die Türkei zur sofortigen Freilassung der ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ aufgefordert.

Das Ministerkomitee des Europarats hat die Türkei zur sofortigen Freilassung von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ aufgefordert. Die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP) sind seit November 2016 im Gefängnis, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stuft ihre Verhaftung als politisch motiviert ein und hat mehrmals ihre Freilassung angeordnet.

Das Ministerkomitee hat in den vergangenen Tagen über die ausstehende Umsetzung von EGMR-Urteilen beraten und erinnert daran, dass „der Gerichtshof in der Rechtssache Selahattin Demirtaş (Nr. 2) festgestellt hat, dass der Beschwerdeführer festgenommen wurde, ohne dass der begründete Verdacht bestand, dass er eine Straftat begangen hatte (Verstoß gegen Artikel 5, §§ 1 und 3), und dass seine Festnahme und Untersuchungshaft einen Hintergedanken verfolgten (Verstoß gegen Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 5); dass die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Klägers und die Art und Weise, wie das Strafrecht angewandt wurde, um ihn für politische Reden zu bestrafen, nicht vorhersehbar und gesetzlich vorgeschrieben waren (Artikel 10) und dass seine daraus resultierende Inhaftierung es ihm faktisch unmöglich machte, an den Aktivitäten der Nationalversammlung teilzunehmen (Artikel 3 des Protokolls Nr. 1)“. In der Rechtssache Yüksekdağ Şenoğlu seien die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs im Urteil Selahattin Demirtaş (Nr. 2) ebenfalls anwendbar, zusätzlich zu einer Verletzung des Rechts auf eine rasche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung aufgrund der fehlenden Einsicht in die Ermittlungsakte (Artikel 5 § 4).

In dem heute veröffentlichten Beschluss bringt das Ministerkomitee sein Bedauern zum Ausdruck, dass Demirtaş und Yüksekdağ trotz früherer Aufforderungen immer noch in Haft sind, und fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, ihrer sofortige Freilassung sicherzustellen. Das gelte insbesondere „in Anbetracht der Feststellung des Gerichtshofs gemäß Artikel 18, dass die Inhaftierung des Antragstellers den Hintergedanken verfolgt, den Pluralismus zu unterdrücken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken“.

Beschlossen wurde außerdem „weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, falls die Situation des Antragstellers bis zur nächsten Prüfung des Falls“ unverändert bleibe. Die Prüfung beider Fälle soll auf einer Sitzung im September wieder aufgenommen werden.