Gerichtsverfahren gegen 46 kurdische Journalist*innen

In Istanbul hat die 13. Hauptverhandlung im Prozess gegen 46 Journalist*innen stattgefunden, denen vorgeworfen wird, den „KCK-Medien“ anzugehören.

An der Verhandlung vor dem 3. Gerichtshof für schwere Straftaten Istanbul in Çağlayan nahm von den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, niemand teil. Von den Angeklagten, die sich auf freiem Fuß befinden, erschienen nur Hüseyin Deniz und Çağdaş Ulus.

Nach der Personalienfeststellung teilte das Gericht mit, die angeforderten Unterlagen zum Prozess gegen den ehemaligen Leiter der Istanbuler Antiterrorabteilung Yurt Atayün seien eingetroffen. Der abgesetzte Abteilungsleiter Atayün, der inzwischen selbst angeklagt ist, hatte die „KCK-Operationen“ geleitet. Mit der 2009 eingesetzten Verhaftungswelle sollten die vermeintlichen Organisationsstrukturen der „Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans“ (KCK) in der Türkei zerschlagen werden.

In der heutigen Verhandlung wurde Rechtsanwältin Gülizar Tuncer vom Richter des Gerichtssaals verwiesen, weil sie das Vorgehen des Gerichts als gesetzeswidrig kritisierte.

Die Verhandlung wurde auf den 27. April vertagt.