Zwei „Lebenslängliche“ nach 30 Jahren entlassen

Mit Fevzi Aktaş und Yahya Fidan sind zwei „Lebenslängliche“ nach 30 Jahren im türkischen Knast entlassen worden. Die beiden Kurden waren in den neunziger Jahren wegen „Terror“-Vorwürfen von Staatssicherheitsgerichten verurteilt worden.

Nach drei Jahrzehnten hinter türkischen Gittern sind die politischen Gefangenen Fevzi Aktaş und Yahya Fidan aus dem Gefängnis entlassen worden. Die beiden Kurden waren 1993 von einem sogenannten Staatssicherheitsgericht in Amed (tr. Diyarbakir) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu dreißig Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Fall von Aktaş wurde die Entlassung um ein halbes Jahr verzögert. Die Behörden unterstellten ihm eine „schlechte Sozialprognose“. Zuletzt saß er in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Hafenstadt Tekirdağ im Westen der Türkei. Am Freitag wurde er von hunderten Menschen, darunter Mitgliedern der Föderation der Solidaritätsvereine der Familien von Gefangenen (MED TUHAD FED) am Flughafen von Mardin (ku. Mêrdîn) mit Applaus und Trillern empfangen und in seine Geburtsstadt Şemrex (tr. Mazıdağı) begleitet.

Yahya Fidan war 26 Jahre alt, als er 1993 in Amed unter „Terror“-Vorwürfen festgenommen und noch im selben Jahr zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er hielt sich unter anderem in Gefängnissen in Erzurum, Giresun und Ankara auf, zuletzt war er im Hochsicherheitsgefängnis Diyarbakır Nummer 2 inhaftiert. Dort wurde er am Morgen von zahlreichen Familienangehörigen, Aktiven der Zivilgesellschaft und Bekannten in Empfang genommen.

Staatssicherheitsgerichte (tr.: Devlet Güvenlik Mahkemeleri, DGM) waren türkische „Fachgerichte“ die für strafbare Handlungen, die gegen den Bestand von Staatsgebiet und Staatsvolk, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen die republikanische Staatsform begangen wurden und die Sicherheit des Staates betrafen, zuständig waren. Bei den von diesen Gerichten verurteilten Menschen handelte es sich hauptsächlich um Kurdinnen und Kurden und Linke. 2004 wurden die Staatssicherheitsgerichte im Rahmen von Verfassungsänderungen abgeschafft.