Türkei-Wahlen: Verfahren für Wahlberechtigte im Ausland

Die Wahlprozedur für türkische Staatsbürger im Ausland hat gestern begonnen und endet am 19. Juni. Die Wahlberechtigten können ihre Stimme in einem beliebigen türkischen Konsulat abgeben.

Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Nordkurdistan und der Türkei werden am 24. Juni stattfinden. Mit der Veröffentlichung des Wahltermins hat der Wahlkampf begonnen. Die oberste Wahlkommission (YSK) veröffentlichte einen detaillierten Plan des Wahlverfahrens für die im Ausland lebenden Wahlberechtigten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den in Europa lebenden potentiellen Wähler*innen. Der Wahlprozess im Ausland findet in Deutschland, Österreich und Frankreich zwischen dem 7. und 19. Juni statt. Die Stimmabgabe an den Zollkontrollpunkten beginnt am 7. Juni und endet am 24. Juni.

Anmeldeverfahren für Stimmberechtigte bis zum 12. Mai

Der Wahlprozess im Ausland hat gestern offiziell begonnen. Der erste Schritt, um die Wahlberechtigung zu erlangen, ist die Anmeldung beim Konsulat, sollte diese noch nicht erfolgt sein. Diejenigen, die dieses Jahr wahlberechtigt wurden oder sich noch nicht angemeldet haben, müssen sich hierfür an die türkischen Konsulate wenden. Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte bis zum 12. Mai mit ihren Pässen beim Konsulat vorsprechen. Wer bereits in den letzten Jahren abgestimmt hat, kann sich über den untenstehenden Link darüber informieren, ob sie immer noch als Wahlberechtigte geführt und bei der richtigen Anschrift angemeldet sind.

https://secmen.ysk.gov.tr/ysk/secmenBilgiYurtdisi.jsp

Wahlberechtigte, die ihre Anschrift geändert haben, müssen sich beim nächsten Konsulat mit ihrer aktuellen Anschrift anmelden und das „Adres Beyan Formu – Anschriftsänderungsformular “ ausfüllen. Ausführliche Informationen bezüglich des Anmeldeverfahrens für die Wahlen sind unter diesem Link einsehbar:

http://www.ysk.gov.tr/tr/yurt-disi-secmen-kutugune-yazilacak-olan-secmenler/1517

Stimmabgabe vom 7.-19. Juni

Nach dem Vollziehen des Anmeldeverfahrens können die Wahlberechtigten in Deutschland, Österreich und Frankreich zwischen dem 7. Juni und dem 19. Juni ihre Stimme abgeben. Dafür müssen sie sich mit ihrem Pass oder ihrem türkischen Ausweis an ein türkisches Konsulat wenden.

Auslandswahlberechtigte können in beliebigem Konsulat abstimmen

Für die Wahlberechtigten im Ausland wurde mit der Verfassungsänderung ein neues Wahlsystem eingeführt. Nach der Änderung können Wahlberechtigte ihre Stimme in einem beliebigen Konsulat abgeben, auch wenn die Anmeldung in einem anderen Konsulat erfolgte. Auch bei diesen Wahlen ist dies möglich. So kann beispielsweise eine Person, deren Wahlanmeldung in Frankreich ist, innerhalb der Wahlperiode in einem Konsulat in Deutschland abstimmen.

Außerdem können im Ausland registrierte Wahlberechtigte ab dem 7. Juni an 34 Zollkontrollpunkten an internationalen Verkehrsstraßen, Häfen und Flughäfen rund um die Uhr ihre Stimme abgeben. Täglich, auch an den Wochenenden, zwischen 9.00 und 21.00 Uhr werden in 60 Ländern 123 Wahlurnen für die Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt.

Wahltermine in verschiedenen Ländern

* Deutschland, Österreich und Frankreich: 7. bis 19. Juni (13 Tage)

* Dänemark: 9. bis 19. Juni (11 Tage)

* Australien: 9. bis 17. Juni (9 Tage)

* Norwegen: 14. bis 19. Juni (6Tage)

* Belgien, Niederlande und Schweden: 15. bis 19. Juni (5 Tage)

* Vereintes Königreich: 16. bis 19. Juni (4 Tage)

* Nordzypern, Kanada, Bulgarien: 16. bis 18. Juni (3 Tage)

* China, Russland, Rumänien, Saudi-Arabien, Griechenland, Libanon, Israel, Ukraine: 16. bis 17. Juni (2 Tage)

* Aserbaidschan, Irak, Iran, Irland, Spanien, Ägypten, Malta, Usbekistan, Serbien: 17. Juni (1 Tag)

Zweite Runde zwischen dem 30. Juni und 4. Juli

Falls eine zweite Runde für die Präsidentschaftswahlen erfolgen sollte, findet die Abstimmung im Ausland zwischen dem 30. Juni und 4. Juli statt. An den Zollkontrollpunkten wird die Stimmabgabe bis zum 8. Juli möglich sein. Ausführliche Informationen sind unter dem Link der obersten Wahlkommission (YSK) aufgeführt: http://www.ysk.gov.tr/doc/dosyalar/docs/24Haziran2018/2018CBMV-Temsilcilikler.pdf